Wieviel Zeit zw. Inbetriebnahme und Erstzulassung ?

  • Ich habe im Februar einen Touareg mit 300 km und angegebener Erstzulassung 27.01.2010 als 'Gebrauchtfahrzeug gekauft. Ich ging davon aus, dass es sich um eine Tageszulassung gehandelt hat. Im Angebot und Vertrag steht Erstzulassung 27.01.2010.
    Jetzt habe ich einen Servicefall gehabt und mir wurde vom gleichen Händler mitgeteilt: Keine Garantie mehr. Inbetriebnahme 22.05.2008 Jetzt meine Frage: Ist das zulässig? Wer hat einschlägige Erfahrung?

  • Servus,

    [...]Ist das zulässig? Wer hat einschlägige Erfahrung?

    ich habe zwar keine einschlägige Erfahrung, aber wenn es so ist wie beschrieben, kann das nicht korrekt sein!
    Ist das ein offizieller Volkswagen-Händler?

    Das ist ja schon arglistige Täuschung...wer hat denn das Auto zugelassen? Was steht als EZ in der Zulassungsbescheinigung?

    Ich würde in diesem Fall sofort einen Rechtsanwalt einschalten...:(

    Nachtrag:
    Der Händler hat das Fahrzeug nicht als Neuwagen verkauft. Das könnte er, wenn das Herstellungsdatum des Datums noch nicht länger als 12 Monate zurückliegt, keine Standmängel aufweist und das Fahrzeug immer noch ein aktuell gebautes ist. Siehe hier: KLICK

    Da er es aber als Gebrauchten verkauft hat, allerdings mit einer angeblichen EZ vom Januar 2010 musstest du von einer Tageszulassung ausgehen, wenn du das Fahrzeug keinen Monat später erworben hast.

    Deine Rechte als Käufer bei Mängeln findest du hier: KLICK, interessant vermutlich im Speziellen: KLICK
    Da du desöfteren den Index brauchst, um auf die Verweise zu kommen: KLICK :zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

    4 Mal editiert, zuletzt von Sittingbull (11. Juli 2010 um 09:20) aus folgendem Grund: Titel angepasst

  • Vielen Dank für die schnelle Reaktion. Ja es ist ein offizieller VW-Händler. Außerdem stand das Fahrzeug in dem Gebäude für Neufahrzeuge. Für Gebrauchtfahrzeuge hat er eine separate Halle. Ich habe schon 2 Audi A6 in Folge bei ihm gekauft bzw. geleast. Das Fahrzeug war mit dem Neupreis und einem Hauspreis ausgezeichnet, so dass ich den Eindruck hatte, wegen des anstehenden Modellwechsels war dieses Fahrzeug tageszugelassen und reduziert. Ich fühle mich getäuscht, weil zu keinem Zeitpunkt irgend etwas über das wahre Alter des Fahrzeuges gesagt oder dokumentiert wurde. Wenn ich das Auto heute wieder verkaufen wollte, erwarte ich einen finanziellen Nachteil, der nicht durch den gewährten Nachlass aufgefangen wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sittingbull (11. Juli 2010 um 09:20) aus folgendem Grund: Titel angepasst

  • Hallo Tkreg
    ich kann mich da nur voll dem juma anschliessen und dir raten einen Anwalt aufzusuchen.
    Desweiteren wuerde ich VW direkt anschreiben und ueber die, wenn es dann wirklich nigendwo vermerkt ist das der Wagen von 05.2008 :eek:ist, betruegerischen Machenschaften des Haendlers. So einem gehoert das Handwerk gelegt.
    Naechster Schritt sollte die Ruecknahme des Fahrzeugs sein ohne Einschrenkung und evtl. mit Schadensersatz.
    Waere schoen wenn du uns weiter uber die Angelegenheit informierst.
    Viel Erfolg in der Sache
    LG Kurt
    :winken:

  • Hallo, hier mein Update: heute habe ich schriftlich Kontakt mit der Geschäftsführung des Autohauses aufgenommen. Heute Nachmittag erhielt ich einen Anruf vom Verkaufsleiter. Er hat sich entschuldigt und mich gebeten, das Serviceheft vorbeizubringen.
    "Seine Geschäftsführung hätte sich dafür eingesetzt, dass das Datum der Erstzulassung auf den 27.01.210 geändert würde. Jetzt habe ich einen Termin beim Anwalt, das kommt mir doch merkwürdig vor, dass man mal soeben den Lebenslauf eines Autos ändern will.
    Auch wenn man mir "helfen will", die volle Garantie zu erhalten. Das Auto bleibt ja immer noch ein Altes. Und ich will mir auch nichts vergeben. Ganz werkwürdiges Gefühl.

    Danke auch für Eure Anteilnahme.

    Tkreg:confused:


  • Hallo,
    ich hoffe das diese Machenschaften nicht auch noch direkt von VW kommen :denker::confused:
    Ich wuerde das auch noch an die Presse weiterleiten wenn es denn wirklich alles so ist.
    Fahrzeuginbetriebnahme vom 28.05.2008 und mit 300km am 27.01.2010 Erstzulassung da kann doch was nicht stimmen :denker:.Entweder eine Verwechselung oder dicke Manipulation.
    Fahr doch mal zu einem anderen Haendler und lass dir mal nach deiner Fahrgestellnummer einen Ausdruck machen. Dann wirst du alles sehen, Erstzulassung, alle verbauten Teile und evtl. gemachte Updates usw.
    Ich tippe mal auf ein Versehen, denn so einen Betrug traue ich keinem VW Partner wirklich zu.
    Nur sollte es zutreffen das der Wagen aus 05.2008 ist Geld zurueck. Aber du bist ja bei einem Anwalt:top:hoffe der hat Plan was zu tun ist.
    Viel Erfolg
    Gruss Kurt


  • Fahrzeuginbetriebnahme vom 28.05.2008 und mit 300km am 27.01.2010 Erstzulassung

    Hallo zusammen
    ist es möglich das es sich um einen EU-Import handelt?
    Mein Bruder hat einen Defender als EU-Neuwagen gekauft,im Jan 2010,Garantie läuft seit Nov 2009,also ab Übergabeinspektion (vom auszulieferndem Händler an Importhändler;d.h. Der Wagen hatte noch keine EZ aber die Gewährleistung lief schon).Könnte ja sein...:winken:

  • Hallo Markus,
    Nein es ist kein EU-Importfahrzeug. Ich glaube dem Verkaufsleiter nicht, dass er von nichts wusste. Wenn das Fahrzeug seit Mai 2008 im Besitz des Autohauses war, wird er es wissen oder er macht den falschen Job. Ich bin selber im Vertrieb und handel mit Medizintechnikprodukten, da weiß ich genau, welche Geräte seit wann in meinem Besitz sind. Witzigerweise bekam ich eine halbe Stunde später vom Service einen Anruf.Es ging um den Garantiefall, man wolle mit mir einen kurzfristigen Termin für die Beseitigung des Fehlers vereinbaren. ( dabei bekommen sie dann ja auch das Serviceheft in die Hände) Und dass, obwohl ich ja für morgen einen festen Termin hatte. Das ganze Procedere ruft in meinem Bauch ein ganz eigenartiges Gefühl hervor, als wenn da noch irgend etwas stinkt. der ADAC hat mir heute eine eindeutige Stellungnahme und Grundsatzurteile dazu geschickt. Der ADAC geht von arglistiger Täuschung aus.
    Na ja, wir werden ja sehen, wie das Gericht entscheidet. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
    Liebe Grüße
    Toni

  • ...Nur sollte es zutreffen das der Wagen aus 05.2008 ist Geld zurueck....

    ob das Auto wirklich aus 05.2008 stammt kann man relativ leicht selber feststellen:

    erstens an der Fahrgsetellnummer, in dieser Nummer findest du ein D (für den Produktionsort Bratislava), die Zahl/der Buchstabe vor dem D gibt das Produktionsjahr an, 8 für 2008, A für 2010.

    zweitens sind allerlei Teile (Zierleisten, Kappen, Verkleidungen, Leitungen, Kabel,...) auf der Rückseite mit einem Aufkleber versehen, der das Herstellungsdatum angibt. Theoretisch könne auch ein 2010er Touareg Einbauteile aus 2008 haben, wäre aber eher unwahrscheinlich. Andersrum ist er sicher nicht aus 2008, wenn du mehrere 2010er Teile findest

    gruß

    Frank

  • Ganz banal: Die Garantie ist doch ab Erstzulassung definiert, der Termin liegt fest und damit auch der Beginn der Gewährleistungszeit.
    Der Terminus "Inbetriebnahme" ist in den entsprechenden Dokumenten weder erwähnt noch definiert und ist an sich ja der Zeitpunkt, wo er das erste mal aus eigener Kraft aus der Fertigungshalle fährt.
    ....ich denk mal, da soll jemand echt für saudumm verkauft werden, kann man dem Verkäufer aber sicherlich unschwierig durch einen Anwalt erklären lassen.

    Viel Erfolg

    Achim

  • Hallo,
    - oder noch ne ganz neue Theorie , gab es bei unserem Händler schon mal , - aber mit seriösem Ausgang .... , das Fz wurde über den Zulassungsdienst des Händlers als Ausstellungsfz. zugelassen , auf dem Papier , das FZ selbst in / bei der Aufbereitung gestohlen und dabei verunfallt , Fahrerflucht , bis es Versicherungstech. geklärt war dauerte es dann auch etwas .... , da erst Pol. sichergestellt wg. Fahrerflucht , ohne Kennzeichen .... , dann wurde irgendwann repariert ... ,
    - oder schon zugelassen und beim Verladen beschädigt ... , der Brief kommt schon per Post zum Händler , bevor das Auto unterwegs ist ...
    - da liegt einiges im Argen ? solch lange Lagerzeit ist sehr verdächtig .... ? - also auch mal auf reparierte Schäden untersuchen ...

    Grüße aus Berlin , vom Kruemelmonstter

  • ...Bei VW läuft die Garantie ab der Übergabe im Werk :( ..


    Das kann ich mir ja gar nicht vorstellen, im Werk wird ja weder an den Endkunden noch an den Händler übergeben sondern an den Spediteur, der dann das Auto per Bahn oder LKW auf den Weg bringt. Bei allen meinen VW Neuwagen begann die Garantie (bzw. Gewährleistung) mit dem Tag der Übergabe an mich, dokumentiert durch die Übergabeinspektion im Serviceheft.

    Gruß

    Frank

  • das stimmt so nicht. Bei VW läuft die Garantie ab der Übergabe im Werk

    Bei allen meinen VW Neuwagen begann die Garantie (bzw. Gewährleistung) mit dem Tag der Übergabe an mich, dokumentiert durch die Übergabeinspektion im Serviceheft.

    Jungs,

    ihr habt wahrscheinlich beide Recht. Im Werk beginnt die Garantie des Händlers gegenüber VW und bei Erstzualssung beginnt die Garantie des Käufers gegenüber dem Händler.

  • Im Werk beginnt die Garantie des Händlers gegenüber VW und bei Erstzualssung beginnt die Garantie des Käufers gegenüber dem Händler.

    Hallo Arndt,

    bedeutet das, dass der Endverbraucher gegen Ende der zweijährigen Gewährleistung die Ansprüche ausschliesslich gegenüber dem :) hat, wo der Wagen gekauft wurde :denker:

    Grüße von Stephan :winken:

  • Hallo zusammen
    wenn ich TKregs letzten Post lese denke ich schon das da was stinkt...warum der Versuch des :) das Auto unbedingt samt Serviceheft in die Werkstatt zu bekommen...:denker:...
    TKreg
    Ich wüsche Dir viel Glück bei der Aktion!

  • ...... Erstzualssung beginnt die Garantie des Käufers gegenüber dem Händler.



    Hallo Arndt
    das kann ich mir so nicht vorstellen. Bei allen meinen Neuwagen hatte ich 2 Jahre Werksgarantie. Ebenfalls so wie FrankS schon berichtet hat mit Beleg durch Übergabeinspektion. Alles aber wie schon gesagt nur bei Neuwagen.
    In dem speziellen Fall von Toni ist das wohl anders Fahrzeug ist ja kein Neuwagen mehr.
    LG Kurt
    :winken:

  • Hallo zusammen,

    das stimmt so nicht. Bei VW läuft die Garantie ab der Übergabe im Werk :(

    Grüße von Stephan :winken:

    Volkommen richtig :top:

    Der Händler wird den Wagen im Mai 2008 erhalten haben und von da an im Ausstellungsraum stehen gehabt haben. Da jetzt das neue Modell anstand, hat er wie viele andere VW Händler dem Fahrzeug eine TZ im Januar 2010 verpaßt (um den Preis zu senken - es gab zusätzlich vom Werk eine finanzielle Stütze für den VW Händler) - das Auto wird bestimmt nicht gefahren worden sein.

    Die Garantie ist im VW Computer aber ab mai 2008 hinterlegt bzw. auch im Serviceheft so eingetragen, obwohl der Wagen nie zugelssen war - was auch ganz normal ist. (es gibt nur eine gewisse Karenzzeit)
    Jetzt überlegt doch einmal, ich kaufe mir einen Neuwagen - mit Werksabholung ohne Zulassung - und stelle mir den Wagen 3 Jahre als Neufahrzeug in die Garage. Wenn ich nach 3 Jahren den Wagen dann anmelde, ist es zwar eine EZ von dem Tag, aber die Garantie ist längst erloschen. Es gibt Sammler die horten jahrzehnte Neuwagen in ihren Garagen (ich habe es auch schon einmal auf knapp 5 Jahre gebracht - mußte dann aber eine TZ machen, da das Fahrzeug später wegen der Abgasnorm nie mehr für den deutschen Straßenverkehr zugelassen worden wäre).

    Fazit: Der VW Händler wird wohl für den Touareg eine kostenlose VW Gebrauchtwagengarantie für 24 Monate anbieten :zwinker:

  • Fazit: Der VW Händler wird wohl für den Touareg eine kostenlose VW Gebrauchtwagengarantie für 24 Monate anbieten :zwinker:

    Wieso das denn? Auch wenn es keine Werksgarantie gibt,so doch eine 2 jährige Gewährleistung des Händlers,der das Auto als Neufahrzeug verkauft hat .Oder liege ich da falsch

    Gruß