Wieso das denn? Auch wenn es keine Werksgarantie gibt,so doch eine 2 jährige Gewährleistung des Händlers,der das Auto als Neufahrzeug verkauft hat .Oder liege ich da falsch
Gruß
jo, da liegste ein bisken falsch.
1. er hat den Wagen als Gebrauchtwagen gekauft bzw. das Autohaus als Gebrauchtwagen verkauft.
2. jeder Händler / Vertragshändler beschränkt die Gewährleistung automatisch auf 1 Jahr im Kaufvertrag - ganz legal
3. Wenn der Käufer ein Gewerbetreibender ist (wovon ich ausgehe, da er ja schrieb, dass er schon 2 AUDI Fahrzeuge zuvor über den Händler geleast hatte / Privatleute leasen sehr selten), fällt die Gewährleistung automatisch ganz unter dem Tisch - somit geht es also nur über die VW Gebrauchtwagengarantie