Ich habe mich von einer Furt zum Durchfahren verleiten lassen. Als ich zurück wollte sprach mich ein Anwohner an. Er sagte etwas wie: „Durchfahren von fließenden Gewässern ist verboten“. Ein Verbotsschild stand aber nicht da. Und einen Traktor habe ich auch schon durchfahren sehen. Ist an der Aussage was dran?
Gruß Peter
Gewässerdurchfahrt verboten?
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...der ist ja gut - eine Brücke kann ich nicht sehen
Gruß
Wolfgang -
Ich habe mich von einer Furt zum Durchfahren verleiten lassen. Als ich zurück wollte sprach mich ein Anwohner an. Er sagte etwas wie: „Durchfahren von fließenden Gewässern ist verboten“. Ein Verbotsschild stand aber nicht da. Und einen Traktor habe ich auch schon durchfahren sehen. Ist an der Aussage was dran?
Gruß Peter
Hallo,
so ein Erlebnis hatte ich bei euch in der Gegend auch einmal.
Allerdings wiesen sogar Umleitungsschilder diesen Weg.:D -
Hallo Peter,
ich kann nur sagen, dass das Durchfahren von Gewässern in Spanien absolut verboten ist (steht auch nirgens), wie das in Deutschland gewertet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wir haben dies leid auf unserer Tour durch die Pyrenäen erfahren müssem: obwohl das Offroaden generell, überall wo nur annähernd ein Weg zu erahnen ist, erlaubt ist, hat uns die Guardia Civil einen ziemlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Strafe pro Fahrzeug zwischen € 300,- und € 3.000,-
Grüße von Stephan
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Hallo,
so ein Erlebnis hatte ich bei euch in der Gegend auch einmal.
Allerdings wiesen sogar Umleitungsschilder diesen Weg.:D
Hallo,
diese Pfütze als Gewässerdurchfahrt zu bezeichnen, ist aber auch ein wenig übertriebenSo sehen bei uns die Bahnunterführungen nach jedem kräftigen Regenguss aus. Ich glaube kaum, dass die Durchfahrt bei diesem Weg verboten ist --> der ist doch gepflastert und somit zum Befahren gedacht. -
Hallo,
diese Pfütze als Gewässerdurchfahrt zu bezeichnen, ist aber auch ein wenig übertrieben. So sehen bei uns die Bahnunterführungen nach jedem kräftigen Regenguss aus. Ich glaube kaum, dass die Durchfahrt bei diesem Weg verboten ist --> der ist doch gepflastert und somit zum Befahren gedacht.
Hallo,
die Bahnunterführung dürfte kein "Fließgewässer" sein.
Ich denke mal, die Frage ist durchaus ernst gemeint.
Darf man nun in Deutschland oder darf man nicht?
Gruß -
Servus,
[...]
Darf man nun in Deutschland oder darf man nicht?habe gestern mal ein wenig gegoogelt, aber leider wenig bis gar nichts darüber gefunden.
Grundsätzlich wird es sich in DEU vermutlich so verhalten wie mit anderen Dingen im Wegenutzungsrecht.
Grundsätzlich wird das Durchfahren/-waten nur dann erlaubt sein, wenn ein (gewidmeter) Weg als Furt durch das Gewässer geht. Dies wiederum kann ich mir im öffentlichen (also gewidmeten) Bereich kaum vorstellen.
Das Umweltrecht wird dem noch einen Draufsetzen, so dass man davon ausgehen kann, dass es in DEU unter Garantie verboten sein dürfte.
Nachdem (Gesetz sei Dank) nicht mal ein Feld- oder Waldweg ohne anerkanntes Interesse befahren werden darf, darf man das bestimmt auch nicht.
Anders sieht es natürlich bei Bereichen aus, die nur temporär durch eine hohe Wasserführung betroffen sind wie Unterführungen oder ähnliches.Das Bild im Beitrag #1 zeigt allerdings einen Weg diesseitig und jenseitig. Somit wäre zu klären, ob der Fahrer ein anerkanntes Interesse (Recht) hat, diesen Weg zu befahren und wenn dies zu bejahen ist, dann darf er vermutlich auch durchfahren...
Aber wie gesagt, ich habe leider diesbezüglich nichts gefunden...
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Zitat
habe gestern mal ein wenig gegoogelt, aber leider wenig bis gar nichts darüber gefunden.
.........
[/quote]
Hallo,
habe ich auch einmal versucht.
Hier scheint tatsächlich noch eine genehmigte Durchfahrt vorhanden zu sein.
[Blockierte Grafik: http://www.greenlandy.de/offroad/fotos-furten/d_bergendumme1.jpg]
Gruß