Auffahrunfall und die Story danach........

  • Anwalt pro : Anwalt contra, diese Frage stellt sich in der Tat. Am Ende zeigen aber die Argumente auch bei geringen Schäden oder auf den ersten Blick eindeutigen Sachlagen ganz klar in Richtung pro.
    1. Hier begibt sich ein Mann vom Fach in ein Gebiet, auf dem er sich auskennt, ich aber nicht.
    2. Der Anwalt ist frei von Emotionen, was den Fall angeht, was ich in deinem Fall sicher nicht dauerhaft von mir behaupten könnte. Ein kühler Kopf ist bei den derzeitigen Praktiken der Versicherer wenn es ans zahlen geht aber sehr wichtig, gar unerläßlich.
    3. Bist du einmal auf eine Versicherung reingefallen, weißt du die Arbeit eines Anwalts zu schätzen. Auch jede noch so lieblich und sorgenvoll formulierte Frage der Dame am anderen Ende der Leitung ist in Wahrheit ein Nagel für deinen (Kosten)Sarg.
    4. Hast du schon mal erlebt wie es ist, wenn ein Unfallgegner sein Gedächtnis verliert oder seltsame Zeugen auffährt? Ich wünsche es dir nicht. Es ist auf jeden Fall schwer damit umzugehen... Der Anwalt ist das deutlich cooler...

    Deshalb kann das einschalten eine Anwaltes nur von Vorteil sein.
    Hast also in der Not den kühlen Kopf bewahrt und alles richtig gemacht.

    Trotzdem Beileid zum Schaden...

    Gruß SVen

  • Hallo zusammen,
    ich denke es kommt immer darauf an wie sich der Unfallgegner schon am Unfallort verhält.
    Vor 6 Wochen ist mit auf der Autobahn bei 130 einer hinten drauf geknallt.
    7000 Euro schaden, der andere nur noch Schrottwert, die Polizei meinte Touareg ein Fels in der Brandung bzw. auf der Autobahn.
    Also Fahrzeug zum Händler Gutachten, alles schnell und Problemlos ohne Anwalt geregelt.
    Interessant war, das Thema Leihwagen. Pro Tag gab es 70 Euro, mir wollte man einen VW Caddy für 29 € geben, nix da Geld her. Das war zumindest ein kleiner Trost.

    Gruß vom Niederrhein

  • Wichtiger Punkt in der Schadensregulierung nach einem Unfall ist auch der:

    Die Polizei entscheidet vor Ort nie, wer Unfallverursacher ist.
    Es wird lediglich der ursprüngliche Verkehrsverstoß geahndet.
    Manchmal werden auch beide Unfallbeteiligte gebührenpflichtig oder mündlich verwarnt.

    Das bedeutet, auch wenn die Polizei den vermeintlichen "Unfallverursacher" beim Auffahrunfall verwarnt,
    ist damit nie die Schadensregulierung geklärt. Wenn man selbst also nicht verwarnt wird,
    ist es trotzdem möglich, dass man von der Versicherung eine Teilschuld vorgeworfen bekommt.

    Beispiel:
    Vorfahrtsregelung "rechts vor links". Der 01 missachtet die Vorfahrt des plötzlich von rechts kommenden 02 und es kommt zum Unfall.
    Polizei kommt, verwarnt den 01 und er gibt danach den Verstoß zu. 02 denkt sich: alles klar!

    Bei der Schadensregulierung teilt der 01 nun seiner Versicherung mit,
    dass er zwar Schuld sei, ABER der 02 mit 80 km/h innnerhalb der Ortschaft aus der Straße von rechts kam.

    Ab jetzt wird sich die Versicherung des 01 quer stellen und nicht den kompletten Schaden am Pkw 02 zahlen.
    Eine Teilschuld wird dem 02 vorgeworfen.

    Ob der 02 zu schnell war, lässt sich im Nachhinein vielleicht nur durch einen Gutachter klären lassen.
    Und ab diesem Zeitpunkt wäre der 02 froh, gleich von Anfang an einen Rechtsanwalt eingeschaltet zu haben...



    Nächster Fakt (zumindest in Bayern)
    Bei sog. Kleinunfällen (z.B. Auffahrer, Parkrempler) wird durch die Polizei
    lediglich der Personalienaustausch und die Verfolgung der OWi bis 35 Euro durchgeführt.

    Die eigentliche Unfallaufnahme (Lichtbilder - Unfallskizze - etc. ) erfolgt bei
    Verkehrsunfällen mit Personenschaden, bedeutendem Sachschaden oder Verstoß über 35 Euro.

    PS: Meine Informationen stammen NICHT aus google etc. sondern aus meiner persönlichen Erfahrung/Ausbildung.

    Hoffe ich konnte helfen,
    Sebastian

  • Hallo,

    ich bin zwar selber Rechtsanwalt, halte aber die Einschaltung meines Berufsstandes für derartige Fälle für nicht notwendig. M.E. ist der Sachverhalt relativ klar und zum 100.000sten "durchgespielt", so dass m.E. am Geschädigten keine Mitschuld zu finden ist. Wichtig ist daher nur:
    1. Personalien / Versicherungsanschriften austauschen + Tagebuchnummer der Polizei
    2. Nicht von gegnerischer Versicherung am nächsten Tag bequatschen lassen, "Sie können in einer von uns vorgeschlagenen Werkstatt den Schaden schnell auf unsere Kosten repareieren lassen". Dann landest Du bei Hinterhof- Özkan und jeder Eingriff in den Wagen kann Deine Gewährleistungsansprüche zunichte machen. Ablehnen und nur beim :) reparieren lassen.
    3. VW mitteilen, dass diese KFZ Gutachter bauftragen; sollte einer mit Reputation sein;
    4. auf Gutachtenbasis wird VW dann immer reparieren
    5. sog. merkantilen Minderwert (durch Schaden) mit ins Gutachten nehmen
    6. VW reparieren lassen und Rechnung + Gutachten mit Forderung der Zahlung des merkantilen Minderwertes an Versicherung senden; meistens geht Rechnung direkt an Versicherung; merkantilen Minderwert musst Du gesondert geltend machen sowie Nutzungsausfallgebühr ggf. Ersatz wagen

    Das war's

    Gruss

    Martin

  • Auch hier ein Update:

    Heute ist der 10.Mai, von der gegnerischen Versicherung liegt bis dato keine "Reparaturerlaubnis" vor - es wird wohl auch hier spannend.......?!

    :denker:

    Mit Verlaub: Darauf habe ich bisher noch nie gewartet. Der Begriff ist mir auch völlig unbekannt. Auch stellt sich mir die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Wer zahlt denn den Ausfall des Wagens in der Zeit? Auch die Versicherung?

    Gruß, Dirk

  • Sodele, passend zu Dirk's Post, direkt mal ein Update:

    Gegnerische Versicherung hat meinem Anwalt Betrag XY überwiesen, das sind exakt 81% ihres Gutachtens, ergo könnten wir nun auf Kostenvoranschlagsbasis abrechnen, tun wir aber nicht. Termin für Instandsetzung ist gemacht, am 25.05 wird er dann repariert und dann sehen wir mal weiter.

    Dirk: War mit meinem Anwalt so verblieben, daß wir erst auf eine Rückmeldung der Versicherung warten. Mit diesem Auto ziehe ich förmlich das Unglück an, daher wollten wir auf "Nummer Sicher" gehen.

    :top:

  • Hallo mein Freund

    Wie ist Aktuell die Lage

  • Update:

    Am Samstag habe ich meinen Dicken wiederbekommen. Nebst des Unfallschadens wurde noch der fehlerhaft verbaute Klimakompressor überprüft. Rechnung ist, ohne weitere Zusatzarbeiten höher, als das Gutachten und die veranschlagte Reparaturdauer ist ebenfalls länger - jetzt ist der Kram wieder bei meinem Anwalt.

    :winken:

  • Servus,

    Kleines Hin-und-Her und nun ist alles im Lot. [...]

    na wenigstens etwas...:top:

    Wie sieht es ansonsten aus?

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Servus,

    Beschissen. Hast Du noch nicht gesehen, daß Italien rausgeflogen ist. :eek:

    [OT]oh Gott...aber ich hoffe nicht, dass Ezio jetzt auch heimfliegen muss, oder? :zwinker:[/OT]

    Ich spreche ja von den wichtigeren Dingen...

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Update:

    Kleines Hin-und-Her und nun ist alles im Lot. Gegnerische Versicherung hat alle Kosten getragen, auch die höheren Kosten für den Nutzungsausfall. Aber meine Lehre, NUR noch mit Anwalt.

    :denker:

    Hallo mein Freund Ezio

    Na da bin ich aber froh daß die ganze Sache gut ausgegangen ist.

    Leider scheint es so daß man ohne Anwalt in diesem unserem Land
    verloren ist :eek: