Fahrzeug-Import von England

  • Hallo,

    Zitat

    geplanter Fahrzeug-Import aus England

    Wie macht du das mit dem Bezahlen?

    Einmal editiert, zuletzt von juma (5. April 2010 um 16:08) aus folgendem Grund: Beitrag berichtigt, Beiträge rausgenommen in eigenen thread

  • Servus,

    [...]Wie macht du das mit dem Bezahlen?

    [OT]vermutlich nimmt er Geld...Backsteine haben sie in Englang genug...:lach:[/OT]

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Das Internet ist voll von Geschichten, in denen relativ hochwertige Fahrzeuge aus irgendwelchen ominösen Gründen mit geringer Laufleistung und als Linkslenker nach England gelangt sind und dann von dort zu günstigem Kurs zurück ins Festland verkauft werden müssen.
    Wenn dann noch die Bezahlung oder Anzahlung in irgendeiner Weise über z.B. Western Union läuft ist Ärger schon fast vorprogrammiert, also Augen auf beim Autokauf, speziell aus England.

    Gruß

    Frank

  • Servus,



    [ot]vermutlich nimmt er Geld...Backsteine haben sie in Englang genug...:lach:[/ot]




    Hallo Uli,
    interessant ist die Angelegenheit mit dem Transfer schon.
    Mir ist die steuerliche Behandlung (Einfuhrumsatzsteuer) auch nicht klar.
    Kauft er von privat, ist dann nochmal 19 % Steuer zu bezahlen?
    Kauft er beim Händler, wird dann die britische Umsatzsteuer (17,5%?) bei der Ausfuhr erstattet und er entrichtet hier die Einfuhrumsatzsteuer (19%)?

    Oder ist er regelbesteuerter Unternehmer und bekommt die Umsatzsteuer erstattet?

    Gruß

  • Servus,

    mit Steuerrecht habe ich nicht so viel am Hut, aber gegoogelt gibt es folgende Aussagen:

    interessant ist die Angelegenheit mit dem Transfer schon.
    Mir ist die steuerliche Behandlung (Einfuhrumsatzsteuer) auch nicht klar.
    Kauft er von privat, ist dann nochmal 19 % Steuer zu bezahlen?

    gem. Warennomenklatur des Zolls (KLICK) sind lediglich 19% Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten

    Kauft er beim Händler, wird dann die britische Umsatzsteuer (17,5%?) bei der Ausfuhr erstattet und er entrichtet hier die Einfuhrumsatzsteuer (19%)?[...]

    Innerhalb dr EU gibt es ja keine Zölle, nur einen innergemeinschaftlichen Verkehr. Wenn beide Geschäftspartner eine USt-ID haben, diese auf der Rechnung vermerkt ist, kann der Lieferant USt frei liefern und der Käufer hat die USt seines Landes auf die Ware zu bezahlen, also in diesem Fall 19%.

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.



  • Genau,
    das meine ich.
    Von Zoll habe ich auch nichts geschrieben.
    Somit muß der Käufer dann wohl in Deutschland auf alle Fälle 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Nettoeinkaufspreis entrichten.

    Gruß

  • [ot]Hallo Uli,
    es ist ja in Ordnung, dass die gestellten Fragen und Antworten nicht´s mehr mit dem Ursprungsthema: Tacho umstellen,
    zu tun haben.
    Nur, ist es deshalb korrekt die Einfuhrproblematik ohne weitere Erläuterung nach off topic zu verschieben?[/ot]

    Gruß

  • Servus,

    [ot][...]
    Nur, ist es deshalb korrekt die Einfuhrproblematik ohne weitere Erläuterung nach off topic zu verschieben?[/ot]

    wenn man im OT-Bereich einen Text mit OT markiert, ist er dann automatisch wieder btt? :zwinker:

    Es tut mir außerordentlich leid, dass ich am heutigen Ostermontag nicht die für die Moderation gebührende Zeit gefunden habe und noch einen Extra-Beitrag in den alten thread geschrieben habe, obwohl die Frage nicht durch den TE gestellt wurde, sondern von extern herangetragen wurde (somit wird es den TE zunächst einmal nicht interessieren, weil er das bestimmt vom Ablauf bereits weiß)...
    Ich kann dir ja in Zukunft eine PN schicken...:D:top:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.



  • Hallo Uli,
    das ist doch ........
    ..........und Post habe ich auch nicht erwartet.:winken:

    Vielleicht wäre es aber doch mal interessant die steuerliche Betrachtung bei Importen aus EU-Staaten hier zu betrachten.
    Wie wäre es mit der Rubrik: "Alles was Recht ist"?
    Im Wetterforum hat das Thema m.E. nichts verloren.

    ........und Google kenne ich auch.
    Ich kenne da auch noch jemand, der jemand kennt, der etwas vom Steuerrecht kennt.

    Ergo, wenn das Thema nicht allgemein interessant ist,
    mach es doch einfach zu.:top:

    Gruß

  • Wenn der Verkäufer eine Privatperson in England ist, gibt es eh keine MWST welche ausweisbar wäre - somit fallen keine weitere Kosten hier in Deustchland an, außer eine neue TÜV / AU Abnahme.
    England gehört zur EU !!
    Ist der Verkäufer ein Händler / Gewerbetreibender jeglicher Art und kann die MWST ausweisen, läuft es folgender Maßen ab:
    Wenn der Käufer privat ist dann wie oben beschrieben - Auto zum vollen Preis in England kaufen und hier nur neuen TÜV machen lassen.
    Ist der Käufer auch ein Gewerbetreibender, dann muß der Verkäufer und der Käufer ersteinmal jeweils eine internationale UST.ID. Nr. besitzen. Wenn dann die Gültigkeit der UST. ID. Nummern geprüft wurde und die sonstigen Firmenpapiere incl. der Gewerbeanmeldung, kann man den Wagen in England Netto ohne die englische MWST kaufen und zahlt dann in Deutschland die deutschen 19% MWST. TÜV + AU neu machen und alles ist wieder OK.

    Man kann in England mit Bargeld bezahlen (vorsicht das es keine schottischen Pfund sind - die Engländer stellen sich da auf Stur) oder man läßt sich nach Geschäftseinigung per SWIFT innerhalb von 30 Minuten das Geld dort per Bank anweisen.

    Nur keine Anzahlungen zuvor nach England schicken - das Geld ist bei günstigen Angeboten von Privatanbietern ansonsten zu 99,9% verloren.