Hallo.
Folgender Fall:
KFZ vor drei Wochen bei VW gekauft, jetzt sprang er gestern Abend nicht mehr an. Dann nach einigem warten erneut versucht und dann ging es.
Gehen wir jetzt davon aus, das die Batterie nicht mehr ganz so fit ist, muß der Händler für den Ersatz aufkommen, oder?
Bei der Gewährleistung ist es doch so, das der Verkäufer (gewerbl.) für alle Sachmängel die in den ersten sechs Monaten nach Kauf auftreten, haftet, da man davon ausgeht, dass diese schon beim Verkauf vorhanden waren.
Nach den sechs Monaten wirkt dann die Beweisslast umkehr und der Käufer muß beweisen das der Mangel schon bestand.
Ist das so richtig, oder bin ich da auf dem falschen Dampfer.
Die Werkstatt war nämlich der Meinung, das sie nicht für die Kosten der Batterie aufkommen muß, aber einen "guten Preis" machen würde.
P.S. Es geht hier nicht um nen Touareg sondern um einen Audi von einem Freund!