Frage zur Gewährleistung

  • Hallo.

    Folgender Fall:

    KFZ vor drei Wochen bei VW gekauft, jetzt sprang er gestern Abend nicht mehr an. Dann nach einigem warten erneut versucht und dann ging es.
    Gehen wir jetzt davon aus, das die Batterie nicht mehr ganz so fit ist, muß der Händler für den Ersatz aufkommen, oder?

    Bei der Gewährleistung ist es doch so, das der Verkäufer (gewerbl.) für alle Sachmängel die in den ersten sechs Monaten nach Kauf auftreten, haftet, da man davon ausgeht, dass diese schon beim Verkauf vorhanden waren.
    Nach den sechs Monaten wirkt dann die Beweisslast umkehr und der Käufer muß beweisen das der Mangel schon bestand.


    Ist das so richtig, oder bin ich da auf dem falschen Dampfer.

    Die Werkstatt war nämlich der Meinung, das sie nicht für die Kosten der Batterie aufkommen muß, aber einen "guten Preis" machen würde.

    P.S. Es geht hier nicht um nen Touareg sondern um einen Audi von einem Freund!

  • Bei der Gewährleistung ist es doch so, das der Verkäufer (gewerbl.) für alle Sachmängel die in den ersten sechs Monaten nach Kauf auftreten, haftet, da man davon ausgeht, dass diese schon beim Verkauf vorhanden waren.
    Nach den sechs Monaten wirkt dann die Beweisslast umkehr und der Käufer muß beweisen das der Mangel schon bestand.

    Hallo,

    genau so habe ich es auch in Erinnerung!:top:

    Aber ich mag zu bezweifeln das der :) die Batterie übernimmt!

  • Servus,

    KFZ vor drei Wochen bei VW gekauft, [...]

    als Neu- oder als Gebrauchtwagen?

    Ich gehe mal von Gebrauchtwagen aus, dann KLICK

    Da es sich bei der Batterie um ein Teil handelt, das regeläßig einem Verschleißprozess im Zuge des Älterwerdens eines Fahrzeugs unterliegt, wird sich der betreffende :) kaum dazu genötigt sehen, hier kostenfreien ersatz liefern zu müssen...:zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Hallo,

    genau so habe ich es auch in Erinnerung!:top:

    Aber ich mag zu bezweifeln das der :) die Batterie übernimmt!

    Er wird aber nicht darum herum kommen :zwinker: Fakt ist, der :) hat sich ggü. dem Käufer des Wagens verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern. Dieses hat er offensichtlich nicht getan. Nach drei Wochen muss man sich auch keine Gedanken darüber machen, ob hier ein etwaiger Verschleiß oder ein Sachmangel vorliegt... Also muss der :) dafür geradestehen, sprich nacherfüllen = den Kaufvertrag erfüllen.
    (Eine wichtige) Voraussetzung, dass der Händler nacherfüllen muss, ist jedoch, dass ihm die Möglichkeit der Nacherfüllung auch tatsächlich eingeräumt wurde, d.h. dass ihm die Möglichkeit gegeben wurde den Mangel zu beseitigen. (das Recht der zweiten Andienung) Das ist wohl offensichtlich geschehen.
    Ergo sollte es auch keine Probleme geben, dass der Händler auf seine Kosten den Mangel beseitigt (die Kosten der Nacherfüllung trägt ausschließlich der Verkäufer) Das schließt auch aus, dass der Freundliche damit wegkommt, dass er "einen guten Preis" für die Batterie macht :D
    Die ganze Sache der Sachmängelgewährleistung ist natürlich für die Händler richtig schlecht. Ganz klar, dass die versuchen, aus der Nummer heile rauszukommen. Tatsächlich hat man heute als Käufer ungleich bessere Rechte. Ob das immer so richtig ist, steht hier allerdings nicht zur Debatte.

  • Hallo.

    Kurzes update. Batterie wurde kostenlos gewechselt, obwohl bei Verkauf wohl eine neue verbaut wurde. Jetzt muß man sehen ob es wirklich die Batterie war, die einen defekt hatte oder ob es ein Elek-Problem beim Fahrzeug gibt. Dann wird es allerdings blöd!

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Ich hab mal gelesen ,dass es eine Gewährleistung auf Verschleissteile nur im Rahmen der normalen Lebensdauer geben kann.
    Also wenn die Batterie schon 3-4 Jahre alt ist...


    Alex.

    Gerade das hat das OLG Koblenz (AZ 6U 768/06) ja ausgeschlossen. Hier ging es zwar um ein Riemenspanndämpferelement und nicht um eine Batterie (und darüberhinaus hat der Käufer der Rechtstreit auch noch verloren), aber grundsätzlich wurde durch das Urteil die Position des Verbrauchers (und das es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt habe ich einfach mal vorausgesetzt) gestärkt.
    Denn ausgehend von dem Urteil wird innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkauf nunmehr vermutet, dass der Mangel (auch bei einem Verschleißteil) schon bei Übergabe vorhanden war, wenn dieser bei normaler Nutzung innerhalb der Sechsmonatsfrist als vollständiger Verschleiß auftritt, d.h. hier, dass die Batterie vollkommen den Geist aufgibt. Jetzt muss der "arme" Verkäufer die Vermutung widerlegen, dass der Verschleiss schon bei Übergabe vorhanden war... Was wohl schwerfallen dürfte. Denn wenn eine Batterie bereits 3 Wochen nach dem Verkauf schlapp macht, kann sich der Händler wohl kaum den Nachweis führen, dass vor dem Verkauf keine Anhaltspunkte für den Mangel ersichtlich waren. Dementsprechend hätte er die Batterie vor dem Verkauf austauschen müssen.

  • Hallo.

    Kurzes update. Batterie wurde kostenlos gewechselt, obwohl bei Verkauf wohl eine neue verbaut wurde. Jetzt muß man sehen ob es wirklich die Batterie war, die einen defekt hatte oder ob es ein Elek-Problem beim Fahrzeug gibt. Dann wird es allerdings blöd!

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ja dann ist doch schon fast alles wieder gut. Wobei: Wenn´s tatsächlich ein Elt-Problem ist, dann stellt sich die ganze Sache der Sachmangelhaftung noch viel einfacher dar, da hier nie die Diskussion um Verschleiß auftreten kann. Und für den Fall, dass die den Fehler nicht in den Griff bekommen: Nach dem Dritten erfolglosen Reparaturversuch ist die Nacherfüllung (üblicherweise) fehlgeschlagen, d.h. hier könnte dann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Ist natürlich eine unschöne Sache, denn man kauft sich ja eigentlich das Auto weil man es haben möchte und nicht, weil man es nach 3 Wochen zurückgeben will. Es sei denn: Öfter mal was Neues :D
    Wie auch immer: Viel Erfolg (hoffentlich bei einer erfolgreichen Fehlersuche und der entsprechenden Reparatur)

  • Er wird aber nicht darum herum kommen :zwinker: Fakt ist, der :) hat sich ggü. dem Käufer des Wagens verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern. Dieses hat er offensichtlich nicht getan. Nach drei Wochen muss man sich auch keine Gedanken darüber machen, ob hier ein etwaiger Verschleiß oder ein Sachmangel vorliegt... Also muss der :) dafür geradestehen, sprich nacherfüllen = den Kaufvertrag erfüllen......


    Es ist aber etwas anderes,ob die Batterie eines Neuwagens schlapp macht oder die Batterie eines Gebrauchten ,der im Falle von Wilieecoyote78 ja 5 Jahre alt zu sein scheint.Da ist eine kaputte Batterie sicher nichts Ungewöhnliches

    Alex.

  • Es ist aber etwas anderes,ob die Batterie eines Neuwagens schlapp macht oder die Batterie eines Gebrauchten...


    Das mag "technisch" so sein, aber – so wie ich yukbee verstehe – nicht "rechtlich".
    Wenn ich eine Gebrauchtwagen kaufe, so hat er rechtlich gesehen, keine Verschleißteile, jedenfalls keine, deren Verschleiß von vor dem Kauf eine Rolle spielen.

    Gruß

    Frank

  • Servus,

    ein im ADAC-link verlinkter Artikel ist hier abrufbar: KLICK

    ...leider findet sich nichts über die Batterie, aber trotzdem interessant...:top:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Servus,

    ein im ADAC-link verlinkter Artikel ist hier abrufbar: KLICK

    ...leider findet sich nichts über die Batterie, aber trotzdem interessant...:top:

    [ot]Sogar sehr interessant!! Man beachte,womit sich deutsche Gerichte befassen (müssen ) :Passat 9 Jahre alt 164000 km geklagt wegen Bremsscheiben und Belägen .Wahnsinn
    [/ot]


    Alex.

  • Es ist aber etwas anderes,ob die Batterie eines Neuwagens schlapp macht oder die Batterie eines Gebrauchten ,der im Falle von Wilieecoyote78 ja 5 Jahre alt zu sein scheint.Da ist eine kaputte Batterie sicher nichts Ungewöhnliches

    Alex.

    Ungewöhnlich ist es bestimmt nicht, trotzdem darf Dir der Verkäufer keine defekte Batterie verkaufen. Das ist dann ein Mangel.

    Das mag "technisch" so sein, aber – so wie ich yukbee verstehe – nicht "rechtlich".
    Wenn ich eine Gebrauchtwagen kaufe, so hat er rechtlich gesehen, keine Verschleißteile, jedenfalls keine, deren Verschleiß von vor dem Kauf eine Rolle spielen.

    Gruß

    Frank


    Grundsätzlich richtig, jedoch kommt es auch hier, wie so häufig, auf den Einzefall an. Somit kann sich der Verkäufer aber nicht mehr ohne Weiteres auf "Verschleiß" berufen und die Sache damit abschmettern.

    [ot]Sogar sehr interessant!! Man beachte,womit sich deutsche Gerichte befassen (müssen ) :Passat 9 Jahre alt 164000 km geklagt wegen Bremsscheiben und Belägen .Wahnsinn
    [/ot]


    Alex.

    Das mögen zwar Extremfälle sein, aber auch manchmal durchaus berechtigt... Es kommt immer darauf an, wie einem der Händler etwas verkauft. Er hat doch durchaus die Möglichkeit beim Verkauf darauf hinzuweisen, dass die Bremsen runter sind. Mängel, die dem Käufer beim Kauf bekannt sind, führen grds. nicht zu einem Gewährleistungsanspruch. Damit ist doch der (retliche) VK auf der sicheren Seite. Was ich aber nicht einsehen möchte, ist der Verkäufer, der einem das Auto mit "alles top, klasse Wagen, der fährt nochmal 150.000 km" verkauft und am nächsten Tag stellt man fest, dass man a) keine Ahnung von Autos hat, b) übers Ohr gehauen wurde und c) der Kumpel der Ahnung hat beim nächsten Mal von vorneherein zum Autokauf mitkommen sollte. Wenn man also festgestellt hat, dass das Top-Auto sofort neue Bremsen braucht, dann möchte ich mich nicht mit Verschleiß abspeisen lassen. Das ist einfach mal verarsche. Da kommt es auch nicht darauf an, dass der Wagen 9 Jahre alt ist und 164TKM auf der Uhr hat... (Muss aber zugeben, dass ich das Urteil zu diesem expliziten Fall nicht gelesen habe)
    Also lieber Alex, wie so vieles im Leben, alles eine Sache der Perspektive :zwinker:


    Euch allen noch schöne "Restostern" und etwas Erholung vom spannenden Tagesgeschäft.
    Mein Dicker darf sich die nächsten beiden Tage auch mal ausruhen, nachdem er uns so schön hier an die Küste (nach Cux) gefahren hat. BTW: 48- € für die 450 KM Strecke, LPG sei dank :D

  • Ungewöhnlich ist es bestimmt nicht, trotzdem darf Dir der Verkäufer keine defekte Batterie verkaufen. Das ist dann ein Mangel.

    Der Verkäufer hat ihm doch keine defekte Batterie verkauft sondern einen Gebrauchtwagen welcher auch vor dem Kauf und anschließend doch auch 3 Wochen ohne Probleme ansprang.
    Eine Batterie ist ein Verschleißteil und fällt somit bei Gebrauchtwagen aus der Sachmangelhaftung heraus, besonders wenn diese auch bereits 5 Jahre alt ist.
    Ihr könnt doch nicht wirklich glauben, wenn ihr bei einem Autohaus / Autohändler einen gebrauchten Touareg kauft (auch wenn es hier wohl um einen Audi ging), wirklich für 1 oder 2 Jahre Neuwagengarantie bekommt und der Verkäufer alle Mängel übernehmen muß :confused:

    Es ist doch schon schimm genug, dass die Autohäuser für Herstellerfehler haften müssen und die Hersteller aus den Kosten heraus sind und sich eins ins Fäustchen lachen !!!

    Sorry, aber wenn jemand so (mit der Meinung man bekomme eh alles bezahlt - der Händler ist dazu verpflichtet) seinem Verkäufer im Autohaus gegenüber tritt, muß man sich nicht wundern, wenn dieser einem keinen Wagen verkaufen möchte oder nur mit Gewerbenachweis.

    Leider hat das Hartz IV TV einen zu schlechten Einfluß auf die Zuschauer. Was dort bei einigen privaten TV Sendern den Zuschauern präsentiert wird, stimmt doch vorn bis hinten nicht.
    Auch in der tollen Serie "Die Autohändler" bei einem Privantsender ist doch alles gefakt. Hat schon jemals dort einer eine Rechnung bzw. ein ausfüllen eines Kaufvertrages gesehen, usw.... (zwei Leute / Neuwagenverkäufer die im laufe der Zeit dort auch mal kleine Rollen hatten, sind mit mir gut befreundet)


    Wenn jemand wirklich volle Garantie / Gewährleistung haben möchte, der sollte sich einen NEUWAGEN, Vorführwagen oder maximal Jahreswagen kaufen - das ist meine Meinung dazu.

    Der Händler kann dem Kunden doch nicht sein altes Auto 1 oder 2 Jahre lang durchrestaurieren - es soll auch Kunden geben, die fahren mit einem Touareg auch locker über 100TKM im Jahr und da geht immer mal eine Kleinigkeit kaputt.

    PS: Im übrigen schaffe ich es auch, wenn es sein muß, innerhalb von nur einer Woche eine neue Batterie kaputt zu bekommen, so das diese sich nicht mehr aufladen läßt. Es kommt immer darauf an, wie man mit seinem Fahrzeug umgeht und es pflegt.

  • Hallo Bobel, wie bereits im unteren Teil des Threads beschrieben, stimme ich voll mit Dir überein, dass die gesamte Thematik der Sachmangelhaftung Gift für die Händler ist. Und die Konsequenz sieht ja auch oft so aus, dass einem privaten Käufer ein Auto wie ein Touareg oder ein Phaeton oder ähnl. erst gar nicht mehr verkauft wird oder, dass die Autos gleich in den Export gehen.
    Das ganze ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich Händler grundsätzlich nicht mehr so einfach mit der Begründung "Verschleiß" aus der Affäre ziehen können. Dabei stützt sich mein Wissen nicht wie vlt. angenommen auf "Hartz IV-TV" :D sondern ist juristisch fundiert (so zusagen mein täglich Brot-Verdienst...)
    Dass das ganze in der Praxis ja auch anders aussieht ist mir klar. Gottlob wird nicht jeder Mangel vor Gericht ausgetragen und in den meisten Fällen werden sich der (redliche) Händler und der (vernünftige) Käufer ja auch einig. Leider hat sich aber eine ganze Heerschar unseriöser Hinterhofverkäufer viel zu lange auf dem Thema Verschleiß ausgeruht und so manchen Käufer geneppt. Daher ist es schon vernünftig zu differenzieren und somit die Position des Verbrauchers zu stärken. Selbstverständlich darf das nicht zu einem "Autokomplettsanierungs-Spiel" auf dem Rücken des Händlers werden.

  • Hallo,

    so ganz kann ich hier die Sache nicht verstehen. Wenn schon bereits beim Verkauf des Fahrzeuges eine neue Batterie verbaut wurde, wo ist dann noch die Frage ?:confused:

    Dann wird die Werkstatt die defekte (neue) Batterie ausbauen und dem Hersteller wieder zurücksenden.
    Hat er inzwischen gemacht und sicherlich keinen Verlust dadurch. Er bekommt ja vom Hersteller wieder eine neue Batterie.

    Alle Gebrauchtwagen habe nach längerer Stand eine leere Batterie. Jeder der den Begriff Tiefstendladung kennt, weiß, dass es Gift für die Batterie ist.

    Gruß:winken:
    Niels

  • Update 2:

    Die Bartterie, die beim Kauf verbaut war (war eine neue), wurde geprüft und es stellte sich heraus das diese defekt war und die Spannung nicht halten konnte. Man konnte am Prüfgerät sehen wie die Spannung abstürzte.
    Mit der getauschen Batterie, keine Probleme.