....Die Versicherung zahl doch normalerweise 100% der Lohnkosten (auch über 100tsd km) und 40% der Materialkosten.
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Nein, es wird nicht unterschieden zwischen Lohn und Materialkosten. Man redet hier nur von Reparaturkosten und dem Umfang der Entschädigung, sprich Selbstbehalt.
Die Staffelung ist eigentlich bei den meisten seriösen Reparaturkostenversicherungen gleich:
bis 20 TKM - 100%
bis 40 TKM - 90%
bis 60 TKM - 80%
bis 80 TKM - 70%
bis 100TKM - 60%
bis 120TKM - 50%
über 120TKM - 40 % wobei einige schon ab 100TKM nur noch 40% zahlen.
Es mag allerdings auch zwielichtige Garantie Anbieter (keine Reparaturkostenversicherungs Anbieter) geben, welche Versicherungen anbieten, wo das Papier worauf die Bedingungen gedruckt sind, soviel Wert sind wie ein Blatt Toilettenpapier. Dort wird immer schön mit 100% Lohnkosten geworben - aber wenn wir mal ehrlich sind, wer hat diese jemals erstattet bekommen zumal im Kleingedruckten dann eine Kostenobergrenze steht (meistens 1500.- bis 2000.- EUR) und man verpflichtet wird, entweder nach 3 Monaten oder 5000KM was halt zuerst eintritt und anschleißend jeweils nach 6 Monaten oder 10000KM (was auch hier jeweils zuerst eintritt) immer einen Ölwechsel durchführen lassen muß, damit die Garantie gültig bleibt.
Das im 21zigsten Jahrhundert bei longlife Intervallen - Die Versicherungsanbieter leben in einer Traumwelt, zumal bei einigen dann auch noch ihr Aditiv in dem motor geschüttelt werden muß !!!
Mir fehlen dazu die Worte.
PS: Eine Versicherung / Garantie über den VW Händler zahlt schon eher mal einen Schaden bzw. vielleicht auch mal ein bisken mehr Geld als die ganzen dubiosen Garantie Anbieter ( ich meine damit jetzt nicht die seriösen Reparaturkostenversicherungs Anbieter wie z.B. die Rekoga).