Keine Herstellergarantie bei Zweitbesitzer?

  • Hallo Kollegen,
    wie der ein oder andere vielleicht weiss, habe ich seit kurzer Zeit einen Mercedes GLK.
    Ich habe ihn als Jahreswagen von einem nicht MB-Händler gekauft. Ein Jahr alt, somit noch ein Jahr Garantie...Dachte ich zumindest, bis ich diese Mail hier vom Mercedes Kundencenter bekam:

    "Unsere Herstellergarantie geben wir nur gegenüber dem Erstbesitzer, sprich Käufer des Fahrzeuges von der Daimler AG. Somit besteht keine Herstellergarantie Ihnen gegenüber. Sachmangelhaftung können Sie nur gegenüber dem Verkäufer, hier das Autohaus xxxxxxxx, geltend machen."

    Habt Ihr schon mal so einen Müll gehört? Die Garantie war doch bis jetzt noch immer fahrzeuggebunden, egal wieviele Besitzer es innerhalb der ersten 2 Jahre gab.

    Was sagt Ihr denn dazu? Gibt es so was wirklich?


    Ich hoffe, dass ich dieses Thema hier einbringen darf, obwohl ich ja jetzt bei der Konkurrenz bin...

  • Ich habe das so vom :) verstanden.

    Wenn du 24 Monate Gebrauchtwagen Garantie hast, muss der :) 12 Monate komplett alles bezahlen.

    Wenn du 12 Monate Gebrauchtwagen Garantie hast, muss der :) 6 Monate komplett alles bezahlen.

    Also hast du im schlimmsten Fall 6 Monate volle Gewähleistung:zwinker:

  • Also irgendwie steh ich da auf dem Schlauch...

    Ich habe den u.a. Mercedes-Link jetzt so verstanden, dass ich auf jeden Fall in den ersten 2 Jahren jeden Mangel in jeder Mercedes-Werkstatt beheben lassen kann (auf Kosten von Mercedes).

    Oder verstehe ich da was falsch?

    P.S.: ist kein Importfahrzeug...




  • Hallo Andy,
    so ist es, du verstehst es schon richtig.
    Allerdings ist mittlerweile die Beweislast, dass der Mangel auf ein Verschulden des Herstellers zurück zuführen ist, bei dir.

    Bei einem Importfahrzeug, mit Erstzulassung im Ausland, würde die erweiterte Sachmängelhaftung für Neufahrzeuge nicht greifen.

    Es wäre interessant, auf welche §§ sich Mercedes beruft.

    Gruß

  • Das war doch dann früher auch schon immer so, oder? Bis jetzt gab es bei meinen Autos nie Probleme, irgendetwas nachzuweisen. Da wurde immer anstandslos bezahlt. War das dann immer auf freiwilliger Basis des Herstellers so gelaufen?

    Ich habe bis jetzt immer alles in der Werkstatt in meiner Nähe machen lassen. Habe nie meinen urspünglichen Händler (Verkäufer) dafür kontaktieren müssen.

    Kann man eigentlich die "originale" Anschlussgarantie für das dritte und vierte Jahr dann trotzdem noch kaufen? Oder geht das dann nicht mehr?

    Irgendwie versteh ich das Ganze nicht so recht...:confused:

  • Also irgendwie steh ich da auf dem Schlauch...

    Ich habe den u.a. Mercedes-Link jetzt so verstanden, dass ich auf jeden Fall in den ersten 2 Jahren jeden Mangel in jeder Mercedes-Werkstatt beheben lassen kann (auf Kosten von Mercedes).

    Oder verstehe ich da was falsch?

    P.S.: ist kein Importfahrzeug...

    Wenn die es eng sehen ,dann nicht! Dann nur dort,wo das Auto erstmals verkauft wurde.

    Wäre allerdings echt ein Armutszeugnis für MB

    ALex.

  • ......................
    Irgendwie versteh ich das Ganze nicht so recht...:confused:



    Hallo,
    das ist auch nicht so einfach.
    Du bist auf jeden Fall nicht Käufer einer "Neuware".
    Dann mußt du unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung).
    Dazu gehört auch noch die Beurteilung deines Kaufvertrages mit dem Verkäufer.
    Eine pauschale Aussage, wer nun für was haftet, möchte ich hier nicht treffen.
    Schnapp dir deinen Kaufvertrag und die Unterlagen auf die sich Mercedes beruft und such dir einen Anwalt deines Vertrauens, falls bei deinem Fahrzeug ein Mangel auftritt.

    Die Frage kann hier nicht formell beantwortet werden, da uns die Formalien auch nicht im Detail bekannt sind.

    Gruß

  • Servus,

    ließ dir mal auf folgenden Seiten die Passagen durch:

    KLICK

    KLICK (Wikipedia-Garantie)

    KLICK (Wikipedia-Gewährleistung)

    Grundsätzlich ist es so, dass eine rechtliche Beziehung nur zwischen dem Verkäufer und dem ersten Käufer besteht. Die Gewährleistungsansprüche werden nicht automatisch übertragen. Herrschende Meinung ist, dass man sich um eine Abtretung dieser Gewährleistungsansprüche bemühen muss, um Bestandteile der Sachmängelhaftung beim ursprünglichen Verkäufer geltend machen zu können. Dies ist im § 399 BGB geregelt.

    Dies betrifft aber wie geschrieben nur die Sachmängelhaftung und nicht die Garantie. Diese ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und deren Bedingungen können nach eigenem Gutdünken verfasst, geregelt und natürlich auch eingeschränkt werden. Hier muss man in die einzelnen AGBs der betreffenden Garantie reinschauen. Eine Aussage ist hier nicht möglich.

    Davon ab würde ich mich um eine Überlassung der Gewährleistungsansprüche beim 1. Käufer bemühen (den kannst du ja aus dem Brief entnehmen).

    ...und das hat auch noch damit zu tun im weiteren Sinn: KLICK

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Danke für die Infos. :guru:

    Ich hoffe, dass ich weder Garantie noch Gewährleistung in Anspruch nehmen muss.

    Übrigens: eine Garantieverlängerung für das 3. und 4. Jahr kostet nur 399;-- €....:)

  • Danke für die Infos. :guru:

    Ich hoffe, dass ich weder Garantie noch Gewährleistung in Anspruch nehmen muss.

    Übrigens: eine Garantieverlängerung für das 3. und 4. Jahr kostet nur 399;-- €....:)



    Hallo,

    399,--EUR sind extrem wenig --> hat bei dem Fahrzeug (Tiguan) meiner Frau doppelt so viel gekostet!! :eek: