Hallo Jan,
mit dem Schaden bist Du echt zu bedauern.
Leider musst Du den Schaden, wie bereits beschrieben, Deiner Versicherung melden.
Aber sollte der Dachziegel wochenlang schon in der Dachrinne gelegen haben, der Hauseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft diese gewusst haben, dann ist der Eigentümer in der Haftung.
Ein kleiner Tipp, wenn Du deine Versicherung in Kenntnis setzt, schreibe nicht das Du den Besitzer des Hauses in Kenntnis gesetzt hast. Dann wird ofmals davon ausgegangen, dass Du der Untermieter eines Mieters bist.
Als Mieter bist Du nämlich der Besitzer der Wohnung.
Der Eigentümer ist Dein Vermieter ! Dem dann auch laut Grundbuch die Sache gehört.
Das wird sogar von Rechtsanwälten oftmals vertauscht.
Gruß
Niels
Sturmschaden
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Geh mal an deine Fluglinie ran, ich bin Vielflieger und als durch den Schnee in den letzten Wochen das eine oder andere Mal mein Flug gecancelled wurde habe ich drumherum alles erstattet bekommen
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Hallo.
Ich gehe erstmal schon davon aus das die Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden übernimmt.
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Hallo.
Ich gehe erstmal schon davon aus das die Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden übernimmt.
Da steht aber "unter Umständen ".Bei einem Unwetter mit WIndspitzen über 160 km/h wie heute wohl eher nicht
Alex.
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In Summer hat mich der Spaß und der Sturm eben 450 Euro gekostet.... Ob dafür jemand aufkommt? Denke mal nicht....Solche Sachen in Zukunft mit Amex Gold zahlen und alles ist versichert.
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Ich gehe erstmal schon davon aus das die Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden übernimmt.
Falsch !
Ein Vergeichsurteil sagt nichts aus !
Ausserdem ist es hier ein Paradebespiel, dass der Redakteur ständig Besitzer und Eigentümer verwechselt.
Bei solchen schlecht geschriebenen Artikeln gehen mir die Nackenhaare hoch.
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Hallo.
Ich gehe erstmal schon davon aus das die Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden übernimmt.
http://auto-presse.de/verkehrsrecht.…ew&newsid=18371
Hallo,
das ist ein Urteil, dass auf einen Einzelfall zu beziehen ist.
Das LG hat lediglich festgestellt, dass den Hausbesitzer ein Verschulden trifft.
Diese Verschulden mußt du jedoch beweisen.
Eigentlich steht hier; in der Kommentierung des BGB alles drin.
Du muß es nur lesen.
Gruß -
Hallo.
Kurzes Update.
Es hat sich herausgestellt, wie oben schon erwartet, das ich auf dem Schaden sitzen bleibe.
Allerdings kommt meine TK für den Schaden auf. Das tolle und unerwartete ist, das sie Glas und die Folgeschäden übernimmt.Somit bin ich mit "nur" 150€ eigentlich ganz gut weggekommen. Ich hatte schon befürchtet, das ich alles, außer der Scheibe selbst zahlen muß.
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Hallo
auch meine Teilkasko hat die Schadensübernahme bereits bestätigt und mein Dicker steht in der Werkstatt seit Dienstag.
Mich hat gestern nur die Summe ein wenig geschockt die durch die Werkstatt begutachtet wurde, es sind viel mehr Kleinteile zu wechseln wie Fensterrahmen und Dichtungen sowie eine Scheibe, so dass insgesamt netto knapp 5.000€ geschätzt wurden....
Ich bekomm ihn auch erst am Dienstag wieder..... aber dann ist er wieder schick -
bei Garantieabrechnungen ,bes. ohne Eigenanteil, sind logischerweise die Werkstätten sehr kreativ .Wer wills ihnen verdenken
Alex.
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