Hi!
Ich kann Deinen Frust verstehen. Sitze da mit Dir im selben Boot. Wie zuvor beschrieben, musste mein Lenkgetriebe nach 30tkm dran glauben.
Aber....
Ich weiss nicht wie die Rechtslage bezüglich der Kulanz ist (und bitte korrigiert mich, wenn da was nicht stimmt), aber ich sehe die Kulanz seitens VW bzw. des Händlers als ein "Entgegenkommen". Sie sind nicht in der Pflicht Dir diese einzuräumen.
Ich wollte das nur mal schreiben, damit Du Dir die rechtlichen Schritte nochmal überlegst. Es könnte ja sein, dass die Gegenseite nun sagt: "Wir bieten dem Kunden das an, obwohl er ausserhalb der Garantie bzw. Gewährleistung ist und er will sogar noch mehr von uns?!? Na gut, dann bekommt er halt gar nichts!"
Beste Grüsse,
Marcel