schon wieder WANDLUNG....

  • Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!

    Das ist falsch!!

    Hier soll ein Kaufvertrag zwischen Annakin und dem Händler rückabgewickelt werden.
    Deshalb gilt der Kaufpreis, der im Kaufvertrag steht und kein Listen- oder Einkaufspreis.

    Diesen Kaufpreis bekommt Annakin komplett zurück und der Händler stellt das Nutzungsentgelt (entspechend dem Faktor, auf den man sich geeinigt hat) in Rechnung.

    LG
    james

  • Das ist falsch!!

    [...]
    LG
    james


    Bitte mir ist egal ob du das falsch findest, nicht böse sein ;). Aber genau so ist es bei mir gelaufen und nicht anders!

    Ich glaube kaum das sich ein Händler und der VW Mitarbeiter auf den Deal eingelassen hätten, wenn es anders gehen kann, zumal diese Aussage ja von ihnen kam.


    So ist es gelaufen und jeder muss halt sehen wie er es geregelt bekommt. :zwinker:

  • Bitte mir ist egal ob du das falsch findest, nicht böse sein ;). Aber genau so ist es bei mir gelaufen und nicht anders!

    Ich glaube kaum das sich ein Händler und der VW Mitarbeiter auf den Deal eingelassen hätten, wenn es anders gehen kann, zumal diese Aussage ja von ihnen kam.


    So ist es gelaufen und jeder muss halt sehen wie er es geregelt bekommt. :zwinker:



    Nur, damit ich es richtig verstehe.
    Bei uns Nordlichtern dauert soetwas gekanntlich länger.
    Bei Dir wurde Dein Kaufpreis=Leasingraten in voller Höhe rückabgewickelt=erstattet.
    Deine Nutzungsentschädigung wurde dann auf der Basis EK Händler abgerechnet und Dir in Rechnung gestellt?

    Gruß

  • :top::Applause: Prima, richtig, genau so ist es gelaufen. :zwinker::Applause:

    ist eben Verhandlungssache .... (bei 0,45% und Basis Händler-Einkauf anstatt 0,40% (Basis Kaufpreis) hätte ich aus erst nachgerechnet und dann entschieden ... :))


    ist sicherlich keine "Rechtslage" sondern ein Verhandlungsergebnis und damit auch (da zweiseitig) völlig i.O.

  • ist eben Verhandlungssache .... (bei 0,45% und Basis Händler-Einkauf anstatt 0,40% (Basis Kaufpreis) hätte ich aus erst nachgerechnet und dann entschieden ... :))


    ist sicherlich keine "Rechtslage" sondern ein Verhandlungsergebnis und damit auch (da zweiseitig) völlig i.O.



    Na dann haben wir ja doch noch einen gemeinsamen Nenner gefunden.:winken:

    Jeder Fall ist eben doch anders und muß letztendlich anders beurteilt werden.
    Gesetz und vorangegangene Rechtsprechung geben lediglich die Basis oder das Gerüst.

    Gruß

  • ist eben Verhandlungssache .... (bei 0,45% und Basis Händler-Einkauf anstatt 0,40% (Basis Kaufpreis) hätte ich aus erst nachgerechnet und dann entschieden ... :))


    ist sicherlich keine "Rechtslage" sondern ein Verhandlungsergebnis und damit auch (da zweiseitig) völlig i.O.

    Verhandlung hat bei 0,55% begonnen ;) die 0,40% sind Einzelentscheidungen der Gerichte gewesen und es ist immer fraglich in wie weit ein anderes dieser Vorgabe folgt. Jeder Fall für sich. ;)

    Wenn ich die Wahl zwischen 0,45 und 0,40 mit Kaufpreis gewesen währe, hätte ich sicher auch gerechnet. :D Aber das Stand doch nicht zur Wahl. Ich hatte kein Bock auf ewige gerichtliche Verhandlungen. Somit hab ich die 0,45 genommen und halt der EK Preis. :winken:

  • Sorry ich möchte euch ja ungerne widersprechen ;)
    Es war ein Leasing Fahrzeug. .....



    Ich vermute das hier der Knackpunkt der unterschiedlichen Auffassungen liegt und man muß wahrscheinlich unterscheiden, ob der Kunde das Fahrzeug gekauft (dann ist sein Kaufpreis maßgeblich) oder geleast hat (dann kann durchaus der Händler-EK maßgeblich sein. Ersterenfalls war der Kunde Eigentümer, letzterenfalls der Händler und der Kunde nur "Mieter" und der jeweilige Vertag mit den dazugehörigen Konditionen (Endverbraucherkaufpreis + Darlehen oder Händler-EK+ Sonderzahlung+Leasingraten) ist rückabzuwickeln. Jede Meinung dürfte also unter den entsprechenden Umständen ihre Berechtigung haben.
    Gruß Fisch

  • Ich vermute das hier der Knackpunkt der unterschiedlichen Auffassungen liegt und man muß wahrscheinlich unterscheiden, ob der Kunde das Fahrzeug gekauft (dann ist sein Kaufpreis maßgeblich) oder geleast hat (dann kann durchaus der Händler-EK maßgeblich sein. Ersterenfalls war der Kunde Eigentümer, letzterenfalls der Händler und der Kunde nur "Mieter" und der jeweilige Vertag mit den dazugehörigen Konditionen (Endverbraucherkaufpreis + Darlehen oder Händler-EK+ Sonderzahlung+Leasingraten) ist rückabzuwickeln. Jede Meinung dürfte also unter den entsprechenden Umständen ihre Berechtigung haben.
    Gruß Fisch

    Rückwabwicklung heisst Rückabwicklung ....

    Ich habe auch mein Leasingfahrzeug rückabgewickelt, allerdings hatte ich keine Probleme mit der Preisfindung, da mir der Fahrzeugpreis, der beim Leasing zugrunde gelegt wurde bekannt war (also Listenpreis ./. "Rabatt" = Endpreis --> Leasingrate).

    Diskutiert wurde seinerzeit nicht mal ansatzweise über die Höhe der Entschädigung (0,4%/1000km waren wohl auch für VW damals unstrittig) und die Basis (Endpreis), alleine die grundsätzliche Bereitschaft zur Rückwabwicklung musste ich mit etwas Nachdruck durchsetzen :zwinker: .

  • Hallo,
    ich werde am Montag das Auto wieder zurück geben.
    Faktor für die Nutzung wurde zuerst mit 0,5 vorgeschlagen, konnte ich aber auf 0,4 senken.:D
    Alles weitere von mir, sobald ich das ganze Drama hinter mir habe.
    Danke an Euch für die vielen Posts.:guru:

  • So, Rückgabe ist jetzt erledigt.
    Lief alles problemlos - kein Abzug für irgendwelche Mängel. :top: Wurde noch nicht mal durch die Waschanlage gefahren, um eventuelle Kratzer zu suchen.
    Habe jetzt in 21 Monaten und 31000 km gerade mal 12,5 % vom damaligen Kaufpreis als Nutzung gezahlt :Applause: Habe somit noch mehr fürs Auto bekommen, als wenn ich ihn privat verkauft hätte (was in der heutigen Zeit auch nicht leicht sein dürfte)
    Mal gespannt, ob die es jetzt schaffen, meinem Dicken das Kettenrauchen abzugewöhnen.
    Und jetzt fahre ich vorerst die A-Klasse von meiner Mutter, bis was anderes in die Garage kommt. Trotzdem irgendwie schade, dass es auch beim zweiten Versuch mit einem Touareg nicht geklappt hat...:(

  • So, Rückgabe ist jetzt erledigt.
    Lief alles problemlos - kein Abzug für irgendwelche Mängel. :top: Wurde noch nicht mal durch die Waschanlage gefahren, um eventuelle Kratzer zu suchen.
    Habe jetzt in 21 Monaten und 31000 km gerade mal 12,5 % vom damaligen Kaufpreis als Nutzung gezahlt :Applause: Habe somit noch mehr fürs Auto bekommen, als wenn ich ihn privat verkauft hätte (was in der heutigen Zeit auch nicht leicht sein dürfte)


    Schön, dass Du so gut aus der Nummer herausgekommen bist. Mehr Erfolg mit dem nächsten Auto.:top:

  • Servus,

    [...]laß uns wissen was demnächst in Deiner Garage nächtigt...:):winken:

    na doch hoffentlich wieder ein Dicker...die Hoffnung stirbt zuletzt und aller guten Dinge sind drei...:o

    Annakin: Glückwunsch, dass alles so reibungslos verlaufen ist! :Applause:

    Wie wärs denn mit dem von darkdiver? Der hat alles was man braucht und sogar noch einen Zylinder mehr...:zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Hallo,

    also ich weiss noch nicht, was es sein soll...

    Defintiv kein Auto mit DPF!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Also wird es ein Benziner, nur welcher? Soll mich ja nicht totsaufen... Bleibt bei den grossen SUV nur einer mit Gasumbau.

    Zuerst hatte ich mit einem Audi A6 Avant geliebäugelt, aber meine Frau will lieber wieder etwas höheres haben. Und ich Allrad. Also bin ich wieder im SUV-Bereich.
    Beim Touareg habe ich das Problem, dass ich dann gleich ein altes Auto kaufen würde. Und der neue gefällt mir zwar sehr gut, ist aber preislich nicht machbar.

    Ich muss mir das jetzt mal überlegen. Hauptsache, die Wandlung ist jetzt durch. Und das ohne Anwalt, naja fast. Nachdem sich VW gleich am Anfang stur gestellt hat, habe ich mir schon einen Anwalt gesucht und mich von ihm beraten lassen. Ich wollte es zuerst ohne Anwalt versuchen; und siehe da, es hat geklappt. Innerhalb von noch nicht einmal 3 Wochen war alles gelaufen.

    Bin einerseits ja froh, dass alles rum ist, aber andererseits vermisse ich den Dicken schon. Meine Übergangs-A-Klasse ist nicht so richtig der Ersatz für den Dicken...:zwinker:

  • Gut, dass alles so gut geklappt hat. Für mich gibt es im Moment nichts besseres
    als den X6 auf dem Markt, allerdings mag der auch einen ordentlichen Schluck aus
    der Pulle. OK, mal den morgigen Tag abwarten, was da in München gezeigt wird.

    Viele Grüße aus Halle/Saale

    Steffen

  • So, der Neue ist jetzt da.

    Aber ich sag es gleich vorab - ich bin abdrünnig geworden. Habe mir einen Mercedes GLK gekauft. Da ich nie ins Gelände will, war das für mich ne Alternative (obwohl ich damals bei der Vorstellung des GLK hier im Forum mit Bildern von Sittingbull schön drüber gelästert habe...)
    Kein Diesel, kein DPF, kein Turbo - zumindest da kann nichts kaputt gehen. Ist ein 3 Liter Sechszylinder Benziner mit TOP-Ausstattung geworden.
    Einen dritten Versuch mit dem Touareg wollte ich mir nach allem nicht mehr geben.
    Ich hoffe, trotzdem noch aktiv hier bleiben zu dürfen. :guru: