schon wieder WANDLUNG....

  • Hallo Kollegen,

    habe da noch ne Frage zur Rückabwicklung. Werde das wohl auch mit meinem Filterkonsument machen.

    Wie läuft das denn ab bei der Fahrzeugrückgabe? Gibts da viele Probleme wegen dem Fahrzeugzustand? So nach dem Motto "das ist kein normaler alters-bzw. nutzungsbedingter Zustand...."

    Und mein Auto hatte zu Kaufbeginn originale 18 Zöller drauf; die habe ich verkauft und originale 19 Zöller montiert. Gibts dafür einen kleinen Aufschlag bei der Rückgabe? Oder muss ich mir echt wieder 18 Zöller besorgen? Oder eventuell die 17 Zoll Winterräder drauflassen und dafür dann halt einen Abschlag in Kauf nehmen?

    Gibt es auch hier jemanden, der seinen R5 Tdi (nur diesen Motor!) mit Faktor 0,4 gewandelt hat?

    Danke für Eure Hilfe!!!!!!

  • Ja ich habe meinen ersten T/R5 mit 0,4 gewandelt. Aber bei meinen :) gab es da keine Probleme nach der Rep. Historie. Auto auf den Hof gestellt, der :) ist einmal rum, es war ja auch nichts schlimmes und gut war es. Es kommt ja immer auf den Einzelfall an. Geht das ohne RA oder nur mit Stress, wie weit beteiligt sich VW an der ganzen Sache..... Zuschlag für bessere Felgen kannst du sicher vergessen, weil das ist deine eigene Leistung, du kannst aber bei einer Wandlung/Rückabwicklung, alle Kosten die Notwendig waren sprich Zubehör gegen rechnen. Bei mir war es die Ladeschale für die FSE, ein Satz WR und der Henkel den ich als Zubehör Extra geordert hatte, ich wollte keinen schwarzen ;).

    Sicher versuchen sie dir erst mit anderen % zu kommen, am Anfang meinte der VW Vertreter auch 0,5% dann 0,4 und als ich auf einige Urteile verwiesen habe einigten wir uns auf 0,4%

    Ich wünsche dir viel Glück. Aso gewandelt habe ich 2007 und der T war 1 Jahr und 11 Monate alt.

  • So wie ich Dich verstanden habe hat man bei Dir nur nach grösseren Beschädigungen geschaut und nicht detailliert nach Kratzern. Ich hoffe, das ist normal.


    Ja ich habe meinen ersten T/R5 mit 0,4 gewandelt. Aber bei meinen :) gab es da keine Probleme nach der Rep. Historie. Auto auf den Hof gestellt, der :) ist einmal rum, es war ja auch nichts schlimmes und gut war es. Es kommt ja immer auf den Einzelfall an. Geht das ohne RA oder nur mit Stress, wie weit beteiligt sich VW an der ganzen Sache..... Zuschlag für bessere Felgen kannst du sicher vergessen, weil das ist deine eigene Leistung, du kannst aber bei einer Wandlung/Rückabwicklung, alle Kosten die Notwendig waren sprich Zubehör gegen rechnen. Bei mir war es die Ladeschale für die FSE, ein Satz WR und der Henkel den ich als Zubehör Extra geordert hatte, ich wollte keinen schwarzen ;).

    Sicher versuchen sie dir erst mit anderen % zu kommen, am Anfang meinte der VW Vertreter auch 0,5% dann 0,4 und als ich auf einige Urteile verwiesen habe einigten wir uns auf 0,4%

    Ich wünsche dir viel Glück. Aso gewandelt habe ich 2007 und der T war 1 Jahr und 11 Monate alt.

  • Hallo Annakin,

    warum willst Du wandeln?

    Oder ist die Frage zu indiskret?

    Wünsche Dir auf alle Fälle schon mal viel Glück!!!

    Wenn Du alles hinter Dir hast, gib uns mal ne kurze Info, wenn möglich.

    Gruß Stefan

  • Servus,

    Hallo Annakin,

    warum willst Du wandeln?
    [...]

    ...weil er keine Dieselpartikelfilterfabrik hat...

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Servus,


    ...weil er keine Dieselpartikelfilterfabrik hat...


    Richtig,
    mittlerweile ist der fünfte drin...
    Bin mitten in den Verhandlungen, daher gebe ich Euch die Infos, sobald alles vorbei ist. Möchte mich vorher nicht zu dem Sachverhalt äussern - falls es hier Spione gibt...:eek:

  • So wie ich Dich verstanden habe hat man bei Dir nur nach grösseren Beschädigungen geschaut und nicht detailliert nach Kratzern. Ich hoffe, das ist normal.


    Das ist sachlich richtig ;) Nur mein T war ja Dauerkunde beim :) und somit kannten sie ja den Zustand von Innen, Außen sowie unten ganz genau :D Allerdings habe ich zu meinen :) immer noch ein sehr gutes Verhältnis, da er selber ja die Wandlung angeregt hatte und den 2 T habe ich ja auch da geholt. Leider erst nach 3 Jahren Dauerstress, mit dem A6 Avant.:zorn:

  • Gut, ich hab zwar 8 Zylinder und keine Partikelfilter usw. aber das Probs mit den Partikelfiltern usw. würde mich auch aufregen und vor allen Dingen, das jeder behauptet der Kunde spinnt, das geht doch!
    Das ist schlichtweg eine Frechheit.




    Genau,
    mit einem Benziner wäre das nicht passiert!:zwinker:

    Fahrzeug Touareg 4,2 Liter V8 ohne Flüssiggas

  • Noch ne - hoffentlich - letzte Frage dazu:

    Können die einem noch einen Abzug unterjubeln wegen abgefahrenen Reifen, Bremsen, ...? Oder ist das in der Nutzungspauschale drin?

    Ich habe da noch ein paar Kratzer in der Kofferraumklappe, die allerdings schon von Anfang an drin waren, ich aber jetzt nicht mehr beweisen kann. Ich habe zwar im Kaufvertrag stehen, dass das Auto auch Nutzungsspuren hat wie Kratzer,....

    Wäre es sinnvoller, die Klappe neu lackieren zu lassen? Oder gibts dann wieder einen Abzug dafür, dass da was (ordentlich!!!) nachlackiert wurde?

    Wenn die mir dann nämlich die Lackierung abziehen, zahle ich mit Sicherheit viel mehr drauf, da die ja selbst lackieren lassen und dabei nicht gerade billig sind.

    Ich weiss ja nicht, wie genau die bei der Rückgabe sind und was man unter normalen Gebrauchsspuren versteht. Das Auto ist jetzt gerade 2 Jahre alt geworden...


  • Also Andy, wenn du eine Nutzungspauschale zahlst (die %) dann sind damit die Kosten für den Gebrauch abgegolten. Dazu wird sie ja berechnet. Wenn sich dein Fahrzeug in einen verkehrstechnisch sicheren Zustand befindet brauchst du dir über Bremsen oder Reifen keine Gedanken zu mach. Sprich das Auto kommt so wie es ist, durch den TÜV, dann ist alles ok. Bei dem Kratzer ist jetzt die Frage, oberflächlich oder schon tiefer? Wenn man sie nicht als allgemeine Gebrauchsspuren einordnen kann, würde ich sie persönlich selber lackieren lassen, wie du schon sagtest, da gibt es kleine preisliche Unterschiede. Lackierung Heckklappe vom AH angesetzt 600 €, Auftrag von mir an Lackierer (der gleiche der für das AH arbeitet) 250 €. :D Der :) kann dir für eine fachmännische Lackierung keine Abzüge machen, er würde sie ja auf deine Kosten auch bloß lackieren lassen.
    Wenn aber im Übergabe Protokoll steht das Kratzer vorhanden sind, würde ich es erst mal so versuchen, es gibt doch sicherlich einen Vorabtermin wo das Auto schon mal besichtigt wird. Da können ja alle Punkte besprochen werden und du hast immer noch die Möglichkeit diese Sachen zu beseitigen.

    Viel Glück ;)

    PS: Andy, wenn du noch in die Tiefe gehen willst, dann auch gerne per PN, hab das ja nun leider schon 2 mal durch :(

  • MUss dann doch noch einmal blöd fragen...

    Der Händler, bei dem ich wandeln soll, hat mir noch diesen Satz gemailt:

    ...vorbehaltlich der technischen und optischen Durchsicht Ihres Fahrzeuges auf Mängelfreiheit sowie in Abhängigkeit der tatsächlichen Fahrleistung...

    Was verstehen die denn unter technische Durchsicht auf Mängelfreiheit? Ich dachte, das wäre alles in der Nutzung drin. Oder sind das "richtige" Defekte?

    Ich versteh das nicht so ganz..:confused:

  • [...]

    ...vorbehaltlich der technischen und optischen Durchsicht Ihres Fahrzeuges auf Mängelfreiheit sowie in Abhängigkeit der tatsächlichen Fahrleistung...

    Was verstehen die denn unter technische Durchsicht auf Mängelfreiheit? Ich dachte, das wäre alles in der Nutzung drin. Oder sind das "richtige" Defekte?[..]

    PUNKT 1:
    Hast du dir ja schon selber beantwortet. ;)

    PUNKT 2:
    Tatsächliche Fahrleistung bedeutet, das am Tag der Abgabe, auf der Grundlage der aktuellen KM, die Prozente berechnet werden. (z. Bsp. 0,4% der Wertes ja 1000 KM)

    Beachte auch, das zur Berechnung der Nutzungsentschädigung, nur der Einkaufswert des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen wird. Sprich der Händler Preis. Den die Entschädigung, ist ja ein Zahlung um den Verlust des Händlers auszugleichen, für die Nutzung. Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!


    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, er stellt nur persönliche Erfahrungswerte dar!


  • Beachte auch, das zur Berechnung der Nutzungsentschädigung, nur der Einkaufswert des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen wird. Sprich der Händler Preis. Den die Entschädigung, ist ja ein Zahlung um den Verlust des Händlers auszugleichen, für die Nutzung. Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!

    ich denke, das ist falsch ..

  • Beachte auch, das zur Berechnung der Nutzungsentschädigung, nur der Einkaufswert des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen wird. Sprich der Händler Preis. Den die Entschädigung, ist ja ein Zahlung um den Verlust des Händlers auszugleichen, für die Nutzung. Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!




    Das sind meines Erachtens gleich mehrere Falschaussagen. Wandlung ist Rückabwicklung des Kaufvertrages zwischen Händler und Kunden. Grundsätzlich hat der Kunde das Recht die mängelbehaftete Ware zurückzugeben und dafür den von ihm gezahlten Kaufpreis erstattet zu bekommen. Von diesem Kaufpreis ist ein Betrag abzuziehen, der dem Vorteil des Kunden aus der bisherigen Nutzung der Ware und der durch die bisherige Nutzung eingetretenden Wertminderung der Ware entsprechen soll, nach verschiedener Rechtsprechnung bei Fahrzeugen ein Betrag x in Prozent vom Kaufpreis je 1000 km. Zur Ermittlung des zu wandelnden Betrages sind dem Kaufpreis alle weiteren Aufwendungen des Kunden für das Fahrzeug hinzuzurechnen: bspw. Zulassung Überführung, Zubehör, Darelehenskosten (Zinsen, Abschlußprivisionen) ect.

    Hier handelt es sich allein um ein Rechtsverhältnis zwischen Händler und Kunde, VW spielt dabei überhaupt keine Rolle.

    Und genauso habe ich 2006 meinen R5 gewandwelt: Kaupfpreis + sämtliches nachträglich erworbenes Zubehör (anderer Radsatz, Auspuffendrohre, schwarze Rückleuchten, Unterfahrschutz, und und und) + Darlehenskosten + Zulassungskosten waren der Wandlungsbetrag von dem die Nutzungskosten abgezogen wurden. Die Wandlung lief vollkommen unkompliziert ab, Grund dafür war sicherlich jedoch auch die Tatsache, dass ich gleichzeitig einen neuen V6TDI bestellt habe.

    Nach der Wandlung des Kunden kann der Händler zunächst einmal mit dem Fahrzeug machen was er will: instand setzen und verkaufen oder gegenüber VW ebenfalls wandeln. Diese Wandlung ist jedoch allein Rechtsverhältnis des Händlers mit VW, der Kunde hat damit nichts mehr zu tun. Erst in diesem Rechtsverhältnis spielt der Händlereinkaufswert eine Rolle, dort wird nach diesem gewandelt, für den Händler kann also
    eine Instandsetzung und erneute Veräußerung finanziell interessanter sein.

    Viel Erfolg und lass Dich nicht mit fadenscheidigen Aussagen ins Boxhorn jagen. Der Zustand des Fahrzeugs hat zunächst einmal nichts mit dem zu wandelnden Kaufpreis zu tun sondern spielt allein bei der Aushandlung der abzuziehenden Nutzungsentschädigung eine Rolle !
    Gruß Fisch

  • Zitat

    Beachte auch, das zur Berechnung der Nutzungsentschädigung, nur der Einkaufswert des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen wird. Sprich der Händler Preis. Den die Entschädigung, ist ja ein Zahlung um den Verlust des Händlers auszugleichen, für die Nutzung. Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!



    ich denke, das ist falsch ..



    Ich bin auch der Auffassung von Burkhard.

    Maßeinheit ist der Erwerbspreis des Endverbrauchers zzgl. der Nebenkosten ob nun brutto oder netto, spielt letztendlich keine Rolle.

    Gruß

  • Ich bin auch der Auffassung von Burkhard.

    Maßeinheit ist der Erwerbspreis des Endverbrauchers zzgl. der Nebenkosten ob nun brutto oder netto, spielt letztendlich keine Rolle.

    Gruß


    Sorry ich möchte euch ja ungerne widersprechen ;)

    Ich berufe mich auf meine eigenen Erfahrungen, wie es auch im letzten FETT geschrieben Satz, meines Post zu lesen ist.

    Bei der Wandlung von meinen ersten T R5 wurde genau so verfahren.


    Zur Ermittlung des zu wandelnden Betrages wurde der EK Preis des Händlers genommen und zwar laut Rechnung, die er an VW für mein Fahrzeug gezahlt hat.

    Es war ein Leasing Fahrzeug. Alle Raten inkl. der Anzahlung wurden erstattet, sowie die Kosten für Zulassung, Überführung und extra für diese Fahrzeug gekauftes Zubehör.(wurden von mir extra bezahlt und waren nicht im Leasing enthalten)

    Auf der Basis des Händler EK wurde mit 0,45% je 1000 KM gewandelt.
    (Rückabwicklung um juristisch korrekt zu bleiben ;) ) Es wurde der Einkaufspreis mit Rechnung nachgewiesen. ( Reine Handelspanne des Händler, bei meinem Fahrzeug, waren lächerliche 385 € netto, ohne Boni Zahlung und Stückzahl Prämien, nur mal nebenbei )

    Ob das falsch ist, mag bitte ein Jurist bewerten

    Fakt ist, genau so wurde mein T berechnet.

    Ich habe auch nirgends geschrieben, das VW was damit zu schaffen hat. Ich kenne die rechtliche Lage, Kaufvertrag zw. mir und dem Händler.
    Allerdings wissen wir doch alle das VW im Hintergrund immer eingebunden ist :D

    Bei mir war auch der VW Beauftragte Regio Ost, beim Gespräch anwesend, mit dem Hinweis nur als Berater. Man mag es kaum glauben, die Aussage mit dem EK Preis des Händlers, kam sogar von Ihm.:eek:

    Nur um es noch mal zu verdeutlichen. Es ist eine Nutzungsentschädigung die berechnet und gezahlt wird. Das bedeutet der Händler bekommt eine Zahlung, die seinen Wertverlust durch meine Nutzung ausgleichen soll. Also kann auch nur sein EK die Berechnungsgrundlage sein, da ja auf diesen EK auch nur der tatsächliche finanzielle Schaden beruht.

    Also jeder ist seines Glückes Schmied und führt die Verhandlungen.
    Wer sich seiner rechtliche Position nicht bewusst ist, sollte halt juristischen Beistand suchen und sich beraten lassen.

    Ich wünsche dir trotzdem viel Glück und gute Verhandlungen.:top: