Hallo Annakin,
zu deinen Absichten eine Wandlung durchzuführen ist Folgendes zu sagen. Es muss immer ein erheblichen Mangel bestehen, der trotz zweimaliger Nachbesserung nicht beseitigt werden konnte, nur dann könnte es eine Rückzahlung des Kaufpreises geben. Zu bestimmten Verbesserungen am Fahrzeug ist zu sagen, dass es eine Rückzahlung nur geben kann, wenn das Auto sich dadurch tatsächlich im Wert gesteigert hat und nützlich ist. In dessen könnte der Kaufpreis plus Ersatz von vergeblichen Aufwendungen verlangt werden.
Gruß freakman88