• Hallo an alle Touareg Liebhaber,

    ich brauche Eure Hilfe,
    bei meinem Touareg habe ich begründete Zweifel an der Echtheit des angezeigten Kilometerstandes. Mit dem AGV 4000 habe ich in Erfahrung gebracht, dass mein T. bereits jemand erfolgreich den Tachostand korrigiert hat. Auch die Historie zeigt unerklärliche Kilometersprünge (i.d.R. nach unten).
    Es wurde hier im Forum einmal die Behauptung aufgestellt, dass der errechnete KM-Stand u.a. im Motorsteuergerät hinterlegt sei. Nach meinen jetzigen Erfahrungen stimmt das so nicht. Auch die Spezies von VW haben es mir schriftlich gegeben, dass bei einem T. der errechnete KM-Stand nicht hinterlegt sei. Gibt es noch andere Möglichkeiten?
    Auch die Fachleute einer guten VW-Werkstatt konnten mir nicht mit ihrem VAG Geräten weiterhelfen.
    Gibt es die Möglichkeit das eprom aus dem Steuergerät direkt auszulesen, käme ich so an den wahren KM-Stand? Wer weiß ob das geht und ob im eprom die Betriebsstunden hinterlegt sind und abgefragt werden können?
    Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Ich bin schon am verzweifeln. Ich weiß das getürckt wurde und kann es nicht nachweisen. Bitte nochmals um Eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Edwin Lahme

  • Hallo Andreas,
    da hast Du sicher Recht. Gekauft habe ich den T. bei einem VW-Händler gekauft.
    Zumindestens habe ich so gesehen, schon mal einen kompetenten Ansprechpartner.
    Leider ist mein Problem auch noch ein anderes. Mein T. hat jetzt fast 100000 km runter.
    Bei 120000 müßte eigentlich ein neuer Zahnriemen (V8) drauf.
    Wenn nun mein T. in Wirklichkeit mehrere TKM mehr drauf hat, so ist die Gefahr doch schon sehr groß, dass irgendwann der Zahnriemen reißt und der Motor hin ist.
    Ich glaube nicht, dass dann VW mir einen neuen Motor spendiert, da nachweislich am Tacho gedreht wurde. Ich befürchte dass ich dann auf meinen Schaden sitzenbleibe.
    Natürlich weiß ich, dass ich den Kaufvertrag wandeln kann oder ein Recht auf Schadenersatz habe. Doch dazu muß ich das ganze gerichtsverwertbar und nachweisbar machen. Einen Kilometersprung in der Historie reicht da für meinen Geschmack nicht.
    Ich denke dass auch die Gerichte dass so sehen.
    Um die Größe des Schadensersatzanspruches festlegen zu können, muß man eben wissen wieviel gedreht wurde. Hast Du noch eine Idee wie ich ohne zur Polizei zu gehen an den wahren KM-Stand kommen kann. Dort gibt es eine Fachabteilung die sowas kann, jedoch nimmt dann das Ganze seinen Lauf. Das wollte ich eigentlich verhindern.

    Viele Grüße
    Eddie

  • Eddie,
    das ist ja mal eine seltsame Geschichte.

    Ich habe den Eindruck, daß Dir das ganze wirklich nahe geht.
    Trotzdem erstmal ruhig Blut und zweimal tief durchatmen... :zwinker:

    Wie groß ist denn der km-Sprung eigentlich insgesamt?
    Gehts da um 1000 km, oder um 10 Tkm?

    Was ich jetzt machen würde, wenn es wirklich eine Menge km sind:
    Da Du beim Händler gekauft hast, würde ich den erstmal drauf ansprechen und um eine Stellungnahme bitten, speziell im Blick auf den Zahnriemen und seine Garantie oder Gewährleistung (erstmal den Ball flach halten und das Ganze verbal; erst später würde ich was schriftliches machen).
    Vielleicht kommt dann die Wandlung oder eine Aussage zum Thema Wartungen etc.
    Schlimmstenfalls kann man ihn darauf hinweisen, daß eine verschwiegene Tachomanipulation strafbar ist.

    Ist der gar nicht kooperativ, aber Du hast deutliche Hinweise auf eine Manipulation, würde ich mal ganz informell meine Kaskoversicherung oder die Rechtsschutzversicherung anfragen (wenn Du eine hast), wie die Dich eventuell unterstützen könnten (Sachverständiger etc.)
    Alternativ könntest Du beim Automobilclub Deines Vertrauens mal nachhaken (das sehe ich aber nicht wirklich als der Bringer)

    Und schließlich, wenn der Händler wirklich bockt, und Du das Gefühl hast, daß Dir ein kapitaler Schaden droht, warum dann nicht sich technisch von der Polizei beraten lassen?
    Ich würde mal sagen, daß ein Motorschaden beim V8, der nicht von der Versicherung oder Garantie getragen wird, durchaus ganz schön viele Stellen links vom Komma auf die Rechnung bringt.
    Und da hört meiner Meinung nach der Spaß auf.

    Eine Diskussion um einen Unfallschaden an den Türen (wie bei meinem R5) ist eine Sache (weil unkritisch), aber beim Motor ist das etwas anderes.

    Ich denke, da lohnt es sich, ggf. Streß mit dem Händler zu haben.

    Über einen Sachverständigen solltest Du eigentlich soviel zusammen bekommen, um eine Rückabwicklung oder so in Gang zu bringen.
    Aber dafür brauchst Du entweder die (Rechtsschutz-)Versicherung oder die Polizei.
    Auf eigene Faust einen Sachverständigen zu finden dürfte schwierig sein.

    Ich drück Dir die Daumen, daß das gut ausgeht. :top:

    Gruß

    Thilo

  • Hallo zusammen

    ich würde jedenfalls darauf drängen das der Händler den Zahnriemen auf seine Kappe sicherheitshalber wechselt.Der Zahnriemenwechsel kostet bestimmt nur einen Bruchteil des Schadens der entstehen könnte.

    Desweiteren ist doch davon auszugehen das dein Händler eine Gebrauchtwagenbewertung bei der Rücknahme des Wagens für den Vorbesitzer gemacht haben wird und da soll das mit der Rep.Historie nicht aufgefallen sein...:confused:?

    Von meinem Händler weiß ich das bei jedem Fahrzeug das zurück kommt penibel darauf geachtet wird.Ein Wagen wie der T verkauft sich ohne (lückenloses) Scheckheft wohl schwer bis gar nicht.

    Ich würde in jedem Fall versuchen den Händler in die "Spur" zu bringen.:winken:

  • Hi,
    komische Sache das...
    Warum willst du die Polizei nicht involvieren? Schliesslich bist du ja vermutlich betrogen worden.

    Kann dir aus dienstlicher Erfahrung sagen, dass es beim LKA Spezialabteilungen gibt, die da (auch in Zusammenarbeit mit den Herstellern) genaueste Nachforschungen und Auslesungen machen koennen. Die Fahrzeugschluessel sind hierfuer auch beide notwendig bzw wenn du ueberhaupt beide hast... Zudem ALLE uebrigen Unterlagen, die du auftreiben kannst ueber dein auto.
    Ich wuerde aber gleich zur entsprechenden K(ripo)-Dienststelle gehen, um die nicht endsachbearbeitenden normalen Dienststellen der Schutzpoizei zu umgehen. Dort kannst du gleich die Anzeige beim Fach-K aufgeben. (Btw - Ich spreche hier fuer Bayern...)

    Gruss
    marco

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    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

  • Das mit der Polizei würde ihc auch konsequent durchziehen. schließlich handelt es sich bei der Tatsache einer Tachomanipulation um eine Straftat welche den Bestand des Betruges erfüllt. Sowas wird mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe geahndet. Da würde ich nicht lange überlegen. Konfrontiere doch deinen Händler damit, und wenn er sich dumm stellt, kannst du ja immer noch zur Polizei gehen. Er sollte sich aber eigentlich kooperativ dir gegenüber verhalten, wenn er selber nichts mit der sache zu tun hat.

    Lass und was neues wissen!

    Grüße
    Manu

  • Hallo nochmal an alle die mit mir mitfühlen,
    ganz besonderes Dankeschön an Thilo, Manu, Markus und Marco,
    es tut gut hier zu erfahren, dass andere auch so denken wie ich.
    Natürlich spricht nichts dagegen, gegen dem VW Händler eine Anzeige einzuleiten.
    Ich befürchte jedoch, dass er sich dann erst Recht stur stellt und eine Rücknahme verweigert. Ich würde mein bisheriges Lieblingsauto ja auch gerne behalten, aber was nutzt das, wenn in absehbarer Zeit Reparatursummen im 5-stelligen Bereich auch mich zukommen. Den Wert des Fahrzeuges durch Reparaturen zu verdoppeln, hatte ich nicht vor. Im ARD wurde bereits vor einiger Zeit in der Sendung Report das ganze Thema behandelt. Mit dem im Bericht erwähnten Sachverständigen habe ich telefoniert, leider sitzt er in München und ich in Ostwestfalen. Wer sich für den Bericht interessiert dem kann ich gerne einen Link schicken. Bitte PN. Er riet mir übrigens den Wagen zurück zu geben, wegen der unkalkulierbaren Risiken. Da nützt auch ein Preißnachlaß nichts, der landet sowieso irgendwann in der Werkstatt und danach zahle ich drauf. Ich glaube er hat Recht. Nu habe ich mittlerweile alles zusammen, Dachträger, Fußmatten, Navi-CD, neue Bremsanlage, Gummimatten, 3 Satz ordentliche Räder und in Kürze muß ich meinen T. zurückgeben. Bin tieftraurig und ich hätte es mir anders gewünscht. Übrigens weiß ich mittlerweile dass es sog. Ölanalysen gibt und endoskopische Untersuchungen. Mit beiden Methoden soll der KM-Stand ziemlich genau zu ermitteln sein. Hat mir bei VW bisher auch noch niemand verraten. :( Das originale Service-Heft, der Zweitschlüssel und der Fahrzeugbrief waren unauffindbar. Leider habe ich es versäumt mich vorher kundig zu machen und von diesem tollen Forum auch erst erfahren als ich den T. schon hatte.
    So ist es halt im Leben, hinterher ist man immer schlauer.

    VG Eddie

  • Hallo Thilo,
    Danke für deine Antwort!!! Ich vermute mal der T. hat locker den doppelten KM Stand hat.
    Im Prinzip ist es ganz einfach. Bei meinen wurden kurz vorher die vorderen Bremscheiben gemacht.
    Ich habe nachdem ich selbst nachgemessen habe und feststellte, dass auch hinten das Verschleißmaß von VW (26mm min.) unterschritten ist, drauf bestanden, dass auch die hinteren gemacht werden.
    Erfahrungsgemäß halten die Bremsscheiben ca. 100000 km. Demzufolge sind die ersten schon lange weg und nun waren die 2. dran. Einen Nachweiß von mindestens 12000 km kann ich anhand der Historie beweisen. Zuzüglich kommen dann aber noch die Kilometer von 1 1/4 Jahren. Danke nochmal an alle und guten Rutsch :)


    MFG Eddie

  • Mal ganz ehrlich wen du zu deinen :) gehst und offen darüber sprichst und andeutest das du rechtliche schritte einleitest dann kommt er sicher entgegen. Kommt bestimmt auch nicht gut in WOB an das will bestimmt dein :) vermeiden! Ist echt schade wenn ein Traum zerplatzt! Viel Glück

    PS: Bossi Rolf hat die besten REA

  • Hallo Eddie,
    ich weis nicht ob es dir weiterhilft, aber ich würde versuchen im VAGCOM-Forum Kontakt mit den Moderatoren aufzunehmen. Vielleicht können die dir helfen aus den Steuergeräten den Kilometerstand zu ermitteln.

    Gruß und guten Rutsch..

    Hotti

  • Ich würde den sofortigen Stopp reinhauen!!!
    Nicht mehr damit fahren und sofort zum Rechtsanwalt gehen. Alles was Du jetzt versäumst, kann Dir später gutes Geld kosten! Ist wie mit einer Scheidung. Das was am Anfang weg ist oder falsch gemacht wurde, zieht sich ewig durch... Rückabwicklung und fertig.
    Das Strafrechtliche kann in Abstimmung mit dem Rae parallel oder danach laufen.

    Und hab keine Angst, Du findest mit Sicherheit wieder einen passenden V8.:top:

    Meine Meinung,
    Gruss
    Marco

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