Zitat von SandokahnAlles anzeigenHallo
Also wie schon geschrieben Gibt es die EU-Regelung zur Einstufung in Fahrzeugklassen welche im Zuge der EU-Harmonisierung für alle Mitgliedstaaten absolut bindend ist .
nach dieser Regelung fällt der Touareg aufgrund der 136 Kg pro Sitzplatz Regel (wie ich sie mal nenne)nicht mehr in die Kategorie PKW und sollte deshalb auch nicht wie ein PKW besteuert werden .
Da aber die Länderfinanzdirektionen (welche sich die Steuerlichen Hebesätze einfallen lassen )selbst noch keinen Plan haben ,wie sie den von der Bundesregierung beschlossenen Wegfall des Paragrafen (hab ich vergessen) welcher unser "Steuerprivileg"begründet hat ,umsetzen ist im Moment noch alles unklar.
so den die PKW-Besteuerung in dem Umfang durchgesetzt wird kann man sich auf das EU-Papier berufen .
Wobei noch eine Hürde zunehmen währe
der Touareg ist als AC Kombfahrzeug typisiert und dieses muß man dann von einem TÜV-Mann in AF umändern lassen .Um in die Klasse AF eingestuft zuwerden müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Das Fahrzeug darf außer dem Fahrersitz nur 6 weiter Sitzplätze haben.
P-(M+Nx68)>Nx68
Dabei ist
P= Technisch zulässige Gesamtmasse
M= Masse im Fahrbereiten Zustand
N= Zahl der Sitzplätze außer Fahrersitz
So ich hab jetzt Kopfschmerzen von dem vielen Schreiben
bei Glegenheit werd ich mal zu meinem Haus und Hof-TÜVer gehen und mal nachfragen wie es aussieht mit der Umtypisierung.
Grüße Sandro
Hallo Sandro,
gibt es hier eigentlich mittlerweise konkrete Aussaugen.
Oder sollte man sagen etwas Verbindliches, woran man sich halten kann.
Gruß