Die habe ich mir eben noch einmal zu Gemüte geführt: Ausgeschlossen ist der Wechsel von Verschleißteilen im Rahmen der regelmäßigen Wartung. Im nächsten Punkt heisst es: Nicht versichert sind: .... Bremsscheiben, Beläge, Trommeln.
Ist ja irgendwo nachvollziehbar, sind ja auch Verschleißteile.
Die Funktionsfähgkeit ist hier jedoch nicht wegen Verschleiß von Scheibe oder Belag nicht mehr gegeben sondern aufgrund eines Defektes in der Anlage selbst, ob nun festgegammelter Belag oder Bremsskolben ist da denke ich egal. Und das ist ein versicherter Defekt eines technischen Bauteiles. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass der Belag derart festgammeln kann das er bei eíner Gefahrenbremsung durch den durch den Bremskraftverstärker aufgebauten Druck auf den Bremskolben sich nicht wieder lösen müsste. Von daher vermute ich eher, dass der Kolben selbst absolut fest ist, warum auch immer.
Gruß Fisch
Ok,
wenn der Bremssattel oder Kolben da nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist,
dann ist es ein Versicherungsfall.
Auch Kong-Racer´s Meinung kann ich nach vollziehen.
Bis 4 Jahre und 100.000 km immer Kulanzantrag.
Stell Beides!
.........und ich würde auch eine Rechtsberatung nicht scheuen und meinem das natürlich sagen, falls er unwillig ist.
Viel Erfolg