Muss man die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung mitführen?

  • Interessant.
    Ich hatte kürzlich eine längere Diskussion mit dem TÜV wegen meiner OZ Canyon in 18".

    Die haben mir den HU-Stempel verweigert, obwohl die Freigabe etc. vom TÜV selbst ausgestellt war.

    Ergo lange Suche nach dem Teilegutachten, kostenpflichtige (Nach-)Eintragung und die "Auflage", den TÜV-Schein und eine Kopie des TG mitzuführen.

    Ganz abgesehen davon, daß der Kollege mich gefragt hat, wieso ich im Sommer mit Winterreifen herumfahre... Das waren Pirelli Scorpion ATR, die zufällig ein M+S-Kennzeichen haben, aber meines Erachtens nicht für den Winter taugen... :lach:

    Die Kollegen vom Autohaus und ich haben ihm dann ruhig den Unterschied zwischen Gelände- und Winterbereifung erklärt...
    Dann hat er auch gesagt: "Man lernt nie aus" :D

    Hauptsache, Thema erledigt...

    Ich habe zwar jetzt einen Sack voll Papier im Handschuhfach, aber vielleicht hält das die Kollegen in Grün bzw. Blau von weitergehender Untersuchung ab, wenn sie Lesestoff bekommen :zwinker: