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  • Hallo liebe T-Kollegen,

    ja, es ist hoffentlich noch lange hin bis zum Winter. Aber ich habe mich schon mal nach Schneeketten umgeschaut (Ja, ich habe ein 4x4-Auto! trotzdem könnte man gezwungen sein, die draufzumachen :eek: ).

    Bei Votex haben die wohl einen Zahlendreher drin: 489 € ! Weitere Attribute erspare ich mir.

    Hat jemand Erfahrung mit Alternativen?

    Auf was ist bei unserem Dicken zu achten?

    Ciao

    Thomas

  • moin moin,
    die Speedspur hatten in meheren Tests sehr gut abgeschnitten, VW nur zu teuer.
    Hier ein Angebot von Anfang 04 einer Ludwigsburger Firma.
    Gruss Wolf

    Sehr geehrter Herr
    Preis Speedspur Art.Nr. 202509 Preis paar 290,00 Euro incl MwSt :Applause:

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    Falls Sie bestellen wollen, kurz mailen,
    sende Ihnen dann eine Rechnung als Mailanhang

    Egbert Mucke
    Crailsheimer Weg 79
    71640 Ludwigsburg
    Telefon 07141-895154
    Fax 07141-895156

    E-Mail mucke-ludwigsburg@t-online.de

    Bankverbindung
    Commerzbank Ludwigsburg
    Konto 7373038 BLZ 60440073
    Mit freundlichen Gruessen
    Egbert Mucke

  • Hallo Schneeketten Fahrer,

    ist das wirklich euer Ernst, braucht man für den Touareg Schneeketten.

    Ich habe aus diesem Grund ein Allrad gekauft, das ich keine mehr brauche.
    In Tschechien bin ich im letzten Winter mit viel Schnee in keiner Situation
    gewesen wo ich Schneeketten gebraucht hätte. OK es war ein Landcruiser, aber
    das packt der Touareg doch auch mit links.

  • @ Schneekettenfahrer

    Bevor ihr für teures Geld Schneeketten kauft kommt ihr besser zu mir! Für 'ne Flasch Bier gibts gratis Schneefahrschule! So weit kommts noch dass ein T Ketten braucht :wand:

    Greez und bis denn
    Adrian

  • Die Schneefahrschule kann ich auch machen, wir liegen hier auf 750m und ich habe mein ganzes Leben noch keine Schneeketten gebraucht, aber immer welche besessen.

    Fakt ist aber, dass im Winter bei Schneefall viele Pässe Kettenzwang haben. Und der Polizei ist es egal, ob du einen Allrad hast oder nicht!

    Also, bitte keine Grundsatzdiskussion :D

    Ciao


    Thomas

  • @ Dammerl

    Ich lebe auf 1200m, arbeite auf 1550m und fahre die Strecke täglich 4 mal. Nun, wenn bei uns ein Kettenobligatorium gilt, dann nur für Fahrzeuge ohne 4-Rad-Antrieb: dies wird von der Polizei bei uns kontrolliert. Ferner ist zu beachten, dass Schneeräumungsmannschaften ständig unterwegs sind, wenns denn mal wirklich deftig schneit. Kann - oder besser wird - sogar so sein, dass es überall unterschiedlich gehandhabt wird.

    Trotzdem bin ich der felsenfesten Ueberzeugung, dass der T keine Ketten braucht. Ich bin im letzten Winter mit dem V6, dem V8 und dem V10 im Schnee usw. rumgefahren (guckst Du: https://www.touareg-freunde.de/forum/showpost…788&postcount=1).

    Aber eigentlich hast Du ja recht; Grundsatzdiskussion ist hier definitiv fehlt am Platz. Das ist Deine persönliche Einstellung, und die respektiere ich.

    Gruss und bis denn
    Adrian

  • Hallo zusammen,
    meine Frage geht in Richtung Winterurlaub, da ich nicht der Meinung bin das ich je für meinen T Schneeketten brauche und die auch nicht gerade billig sind. Was passiert auf den Passstraßen wo Schneeketten vorgeschrieben sind ????.
    Reich da nich der T mit Winterreifen aus oder muß ich diese meiden ?


    m.f.g Toraeg

  • Zitat von toraeg

    Hallo zusammen,
    meine Frage geht in Richtung Winterurlaub, da ich nicht der Meinung bin das ich je für meinen T Schneeketten brauche und die auch nicht gerade billig sind. Was passiert auf den Passstraßen wo Schneeketten vorgeschrieben sind ????.
    Reich da nich der T mit Winterreifen aus oder muß ich diese meiden ?


    m.f.g Toraeg

    Wenn ich richtig informiert bin, musst Du Schneeketten drauf haben, wenn dieses runde blaue Zeichen mit den S-Ketten drauf (hatten wir neulichst irgendwo hier im Forum auch schon) aufgestellt ist.

    Gruß
    andreas

  • @ toraeg

    Also wenn Du in die Schweiz fährst und das runde blaue Schild mit den Ketten drauf siehst, kannste getrost vorbei fahren. Für 4x4-Fz keine Kettenpflicht. Kommt nur in äussersten Notfällen vor (die gibst vielleicht einmal pro Jahr...). Dann steht dann aber gleich ein Verkehrspolizist bei der Tafel und erklärt die Situation vor Ort.

    Greez
    Adrian

  • Zitat von Wolf

    Adrian
    in Deutschland muss ab Schild 268 StVO mit Ketten gefahren werden:
    Bei Einfahrt in diesen Bereich ist das Anlegen der Schneeketten auf die Antriebsachsen vorgeschrieben. Bei angelegten Schneeketten gilt auch auf Autobahnen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 3 (4) StVO).   
    leider.
    http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/ind…alog/Kat268.htm

    Gruss Wolf


    .... und dann brauch für den T 4 Schneeketten oder :wand: :wand:

    m.f.g. Toraeg

  • Und so es beim ADAC als hinweis zum Winter:


    Reiseregeln in den Alpenländern


    in
    Österreich Schweiz
    Frankreich Italien
    Slowenien

    Österreich

    Es besteht keine generelle Verpflichtung, in den Wintermonaten mit Winterreifen zu fahren. Wo jedoch bei extremen Schneeverhältnissen auf Bergstraßen ein Durchfahrverbot mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" angeordnet ist, darf nur weitergefahren werden, wenn entweder Schneeketten oder Winterreifen (in Radialbauart) mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimeter aufgezogen sind. Die Winterreifen müssen auf allen Rädern angebracht werden. Sofern nicht ausdrücklich "Winterausrüstung" vorgeschrieben ist, dürfen auch Reifen verwendet werden, die die Mindestprofiltiefe von vier Millimetern unterschreiten. Bei Verwendung von Schneeketten dürfen diese auch auf Sommerreifen aufgezogen werden.

    Erfüllt ein Fahrzeug die genannten Voraussetzungen bei angeordneter Winterausrüstung nicht, kann dies mit einem Bußgeld und dem Verbot, die betreffende Strecke zu befahren, geahndet werden.

    Bei Ganzjahresreifen ist zu beachten, dass diese dann als Winterreifen angesehen werden, wenn sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen und die Kennung M+S vorhanden ist.

    Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol trifft.

    Die Benutzung von Spikesreifen ist für Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und für Anhänger bis maximal 1,8 t Achslast von Oktober bis Mai des Folgejahres erlaubt.

    Die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Spikesreifen beträgt 80 km/h auf Landstraßen, auf Autobahnen 100 km/h.

    Es dürfen nur typengeprüfte Stahlgürtelreifen mit Spikes verwendet werden. Diese müssen auf allen Rädern montiert sein (auch bei Anhängern, sofern das Zugfahrzeug mit Spikesreifen ausgestattet ist). Ein genormter Spikesaufkleber (beim ÖAMTC erhältlich) muss am Heck des Wagens gut sichtbar angebracht werden.

    Bei schlechter Sicht (Schneefall, Nebel, starker Regen oder Dämmerung) muss mit Abblendlicht gefahren werden. Verstöße kosten ab 20 Euro.

    Für Tunnelfahrten gibt es zwar keine ausdrücklichen Beleuchtungsvorschriften, doch aus Sicherheitsgründen sollten Sie immer das Abblendlicht einschalten.

    Wenig befahrene Nebenstraßen werden nicht immer gestreut.

    Achtung: Kommen sich auf engen Bergstraßen zwei Fahrzeuge entgegen, darf keiner auf ein Vorfahrtsrecht pochen. Es muss generell derjenige warten oder zurücksetzen, dem dies leichter zumutbar ist.

    Schweiz

    Für die Verwendung von Winterreifen gibt es keine gesetzliche Regelung; ihre Benutzung wird jedoch bei entsprechenden Straßenverhältnissen empfohlen, zumal bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen eine erhebliche Mithaftung in Betracht kommt.

    Das Anlegen von Schneeketten kann durch das Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" angeordnet werden. Fahrzeuge dürfen die so ausgeschilderte Strecke nur befahren, wenn wenigstens zwei Antriebsräder der gleichen Achse, bei Doppel- oder Zwillingsrädern je ein Antriebsrad auf jeder Seite mit Schneeketten aus Metall versehen sind. Das Ende der Schneekettenpflicht wird mit dem Schild "Ende des Schneeketten-Obligatoriums" signalisiert.

    Auch Allrad-Fahrzeuge unterliegen grundsätzlich der Kettenpflicht. Allerdings können Ausnahmen hiervon zugelassen werden, und zwar durch den Zusatz "4x4 ausgenommen" auf dem Schneekettenschild. Für den Kanton Graubünden gilt, daß dort Allrad-Fahrzeuge die bedeutenden Straßen in die Wintersportorte auch ohne Schneeketten befahren dürfen.

    Die Benutzung von Spikes ist für Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im Zeitraum vom 24.10. jeden Jahres bis 30.4. des Folgejahres gestattet.

    Die höchstzulässige Geschwindigkeit beträgt außerorts generell 80 km/h, innerorts 50 km/h. Mit montierten Spikesreifen dürfen keine Autobahnen befahren werden. Ausnahmen: Thusis – San Bernadino Straßentunnel – Mesocco, Göschenen – Gotthard Straßentunnel – Airolo.

    Am Heck des Fahrzeugs muss der Aufkleber "Spikesreifen" gut sichtbar angebracht sein.

    Für Tunnels und Galerien ist immer Abblendlicht vorgeschrieben. Bei Missachtung droht eine Geldbuße ab 40 Franken (ca. 25 Euro).

    Auf Bergstrecken hat bei gleichen Fahrzeugtypen immer der aufwärts Fahrende das Vorfahrtsrecht, leichtere Fahrzeuge müssen schwereren ausweichen. Auf Bergpoststraßen (erkennbar am Posthornsymbol) haben Post- und Linienbusse grundsätzlich Vorfahrt.

    Wer gegen ein Schneekettengebot verstößt, muss mit 100 Franken (60 Euro) Geldbuße rechnen.


    Frankreich

    Für Gebirgsstraßen kann die Benutzung von Winterreifen ("Pneus neige") vorgeschrieben werden. Diese Strecken sind dann durch Schilder gekennzeichnet.

    Auf manchen Gebirgsstraßen besteht Schneekettenpflicht, die durch Verkehrszeichen signalisiert wird. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.

    Bei Benutzung von Schneeketten müssen diese auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.

    Die Verwendung von Spikes ist im Zeitraum des Samstags vor dem 11. November jeden Jahres bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres erlaubt.

    Die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Spikesreifen beträgt außerorts generell 90 km/h, innerorts 50 km/h. Am Fahrzeug muss eine Plakette auf die Verwendung von Spikesreifen hinweisen.

    Auf Bergstraßen gelten im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie in der Schweiz. In Tunnels und Galerien ist immer Abblendlicht vorgeschrieben. Verstöße kosten mindestens 25 Euro Strafe.


    Italien

    Für einzelne Streckenabschnitte kann zu bestimmten Zeiten und bei entsprechenden Wetterverhältnissen kurzfristig die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden. Im Aostatal gilt generell vom 15. Oktober bis Mitte April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht (anstelle von Winterreifen können auch Sommerreifen mit Schneeketten benutzt werden)

    Für die Schneekettenverwendung bestehen keine besonderen Vorschriften.

    Die Benutzung von Spikesreifen ist für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im Zeitraum vom 15. November jeden Jahres bis 15. November des Folgejahres erlaubt.

    Die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Spikes beträgt 90 km/h außerorts und 120 km/h auf Autobahnen.

    Bei Verwendung von Spikesreifen müssen alle Räder damit ausgerüstet sein.

    Die Straßen sind oft nicht oder nur unzureichend gestreut, deshalb Tempo und Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anpassen.

    Auf allen Landstraßen und Autobahnen besteht auch tagsüber die Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten.


    Slowenien

    Für alle Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t besteht eine Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres. Außerhalb dieses Zeitraumes besteht Winterreifenpflicht nur bei entsprechenden Witterungsverhältnissen. Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Anstelle von Winterreifen können auch Sommerreifen mit Schneeketten verwendet werden, wobei auch hier die Mindestprofiltiefe 3 mm betragen muss.

    Die Verwendung von Spikes ist verboten.

    Die Benutzung des Abblendlichts auch tagsüber ist für alle Fahrzeuge ganzjährig vorgeschrieben.

    Quelle: ADAC

  • Ich kann nur von einer Situation in Österreich berichten. Es war nicht wirklich viel Schnee, aber die besagte Tafel stand an der Straße und die Polizei hat kontrolliert. Und es kam keiner durch, auch kein Allradfahrzeug.

    Andere Länder, andere Sitten. Ich glaube, man muss nicht alles verstehen.

    Carli

  • Zitat

    Für den Kanton Graubünden gilt, daß dort Allrad-Fahrzeuge die bedeutenden Straßen in die Wintersportorte auch ohne Schneeketten befahren dürfen.

    .... wenigstens etwas..... und da Graubünden "nur" aus solchen bedeutenden Strasse in die Wintersportorte besteht, erledigt sich alles von selbst......

    Den Zusatz "4x4 ausgenommen" sieht man überall.

    Greez
    Adrian