Hilfe-Tüv nimmt Räder nicht ab :-(

  • Da ich jetzt Urlaub habe, wollte ich die Zeit mal nutzen und meine neuen Felgen eintragen lassen :zorn:

    Ich habe die 275/40 R20 auf einer 9,0J*20H2 ET52. Hier der Link zum Teilegutachten http://rial.de/rial/index.php….pdf&Itemid=261

    Der TÜV meckert an der Vorderachse. Die Felge steht 1 cm über das Radhaus. Aus meiner Sicht ist die Lauffläche aber abgedeckt.

    Extra jetzt Verbreiterungen verbauen zu lassen wollte ich eigentlich nicht :(

    Folgende Fragen habe ich:

    1. Hat jemand von Euch Felgen in dieser Größe ohne Verbreiterung eingetragen?

    2. Was kosten die Radverbreiterungen von Individual (für den Fall das sie wirklich dran müssen).

    Habe mir auch schon überlegt, einfach ein paar andere Einrichtungen (Dekra u.s.w.) auszuprobieren. Evt. sind die nicht so kritisch....

    Danke schon mal für die Hilfe
    David

  • Hallo David,
    versuche es einfach mal bei einem anderen Prüfer(Dekra) .
    Ich hatte auf meinem ersten R5 auch Felgen und Reifen mit diesen Massen
    (Etabeta Tettsut x black). Im Gutachten stand auch, dass wegen der Abdeckung der Lauffläche angeblich Nacharbeiten notwendige wären. Ist hart an der Grenze und der Prüfer (bei mir Dekra) sah es dann doch nicht so verbissen und hat sie eingetragen. Bei mir hatte der Prüfer eher ein Problem damit, dass ich eine Leistungssteigerung von BHP Motorsport eingetragen hatte (205 PS) und das Felgengutachten auf R5 mit 174 PS lautetet. Da die Felgen aber auch für den V6 TDI und andere mit weitaus mehr Leistung vertrieben und begutachtet wurde hat auch dies ihn letztlich nicht mehr an der Eintragung gehindert. Manch einer ist eben ganz penibel und geht nach dem Gutachten, ein anderer entscheidet halt danach, ob es seiner Auffassung nach mit den Vorschriften vereinbar ist.
    Vie Erfolg
    Gruß
    Fisch

  • Danke für die Infos.

    Werde es bald mal bei einem anderen "Prüfer" versuchen. Jeder (auch bei der selben Einrichtung) ist da ja anderst.

    An Simplon ist eine PN gegangen.

    Ach ja... die Auspuffblenden von BBK wurden ohne Probleme abgenommen :top:

  • Hei PoldyA4

    Ein Teilegutachten für die Felgen liegt ja vor.

    Eine Eintragung habe ich bis dato nicht machen lassen und ist auch nicht zwingend notwendig (lt. meinem Händler)
    Die Eintragung werde ich mit dem ersten TÜV erledigen lassen.
    Da sind die Felgen Nebensache und "Dank TÜV und ASU" nicht Hauptsache.

    Ansonsten gehe ich mit "Fischchen" da core.
    Entweder andere Prüfanstalt suchen oder wie ich es mache - drück Deinem Felgenverkäufer die Schlüssel in die Hand und lass´Ihn alles erledigen. Die haben einfach bessere Verbindungen zu den Prüfern oder "kennen" einen. Auch schwierige Fälle habe ich mit meinem Vorgänger-Fahrzeugen so gemeistert.

    Ich schau´mir aber nochmal mein Teilegutachten an und frage meinen spez. Reifenhändler.

    Habe übrigens meinen T gerade mit dem R-Line Paket nachrüsten lassen und bewußt auf Radverbreiterungen verzichtet- sieht meiner Meinung nach nicht gut aus.

    Wenn ich noch was in Erfahrung bringe melde ich mich bei dir.

    Also allzeit gute Fahrt

    Gruß
    Ralf


  • Eine Eintragung habe ich bis dato nicht machen lassen und ist auch nicht zwingend notwendig (lt. meinem Händler)

    Hallo Ralf,

    ich glaube da liegt dein Händler falsch. Siehe mal diese Auflage:

    A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. :zorn:

    Solltest Du etwas anderes für die Felgen haben (evt. eine ABE statt ein Teilegutachten), dann macht das ne Menge einfacher :Applause:

    Viele Grüße
    David

  • Servus,

    [...]A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. :zorn:[...]



    ich verstehe nicht so ganz die Aufregung. :confused:
    Es gibt Vorschriften in diesem Bereich und die zur (Über-)Prüfung zugelassenen sog. "Beliehenen" (private Person, die hoheitliche Aufgaben des Staates durchführen) sorgen für deren Umsetzung.

    Wenn nun eine solche Felgengröße nicht durch die EWG-Übereinstimmungserklärung "freigegeben" ist, dann wird bei fehlender ABE eine Einzelabnahme fällig.

    Weiterhin gibt es für die Freigabe bestimmte Vorschriften und wenn die nicht eingehalten werden (diese sind ja schriftlich hinterlegt und überprüfbar), dann gibt es keine Freigabe.
    Hat der aaS die Lauffläche mit dem Lot geprüft oder war das sein "Augenmaß"?

    Wenn dann im Einzelfall der ein oder andere Prüfer sein Auge zudrückt, muss er die Sache für sich verantworten...

    Deswegen anderen Prüfer suchen und hoffen...:D

    Balrock: berichtige mich, wenn das anders ist...

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Wenn dann im Einzelfall der ein oder andere Prüfer sein Auge zudrückt, muss er die Sache für sich verantworten...



    Genau so sieht es aus. Die Vorschriften besagen, dass die Radlauffläche
    durch die Karosserie abgdeckt sein muß, und zwar so, dass Gefahren anderer Verkehrsteilnehmer durch aufgeschleuderte Gegenstände wie Steinchen, Split ect. nicht entstehen. Wenn der Prüfer dies mit seinem Augenmaß bejaht und die Abnahme erteilt übernimmt er für diese Entscheidung die entsprechende Verantwortung. Und wie das so ist bei der Verantwortungsübernahme für auslegungsfähige Entscheidungen ist hier einer penibler und dort einer kulanter.
    Gruß Fisch



  • Hat der aaS die Lauffläche mit dem Lot geprüft oder war das sein "Augenmaß"?

    .

    Keines von beidem... er nahm einen Besenstiehl :confused:

    Ich teste mal einen anderen Prüfer. Ich würde ja nicht meckern bei super ausgefallenen Felgenen. Mit diesen fahren andere offensichtlich ja auch...

  • ... Alzheimer lässt grüßen, aber es sind ja schon mehr als 2 Jahre vergangen.

    Also habe die Felgen natürlich vom TÜV eintragen lassen; nur noch nicht in die Fahrzeugpapiere.

    Kann dir die Anbauabnahme gerne faxen. Melde dich per PN
    Eingetragen wurden 275/40R20 102V a.Felge 9Jx20H2, ET52 Rial Porto PO900V1
    Teilegutachten: 04-1923-A01-V01

    Schönes Wochenende
    Ralf

  • ...Habe übrigens meinen T gerade mit dem R-Line Paket nachrüsten lassen und bewußt auf Radverbreiterungen verzichtet...



    [OT]... die im Übrigen auch ab Werk nicht zum R-Line-Paket gehören. Die Radhausverbreiterungen, wie auch deutlich vom R-Line-Paket unterscheidbare Schweller und Schürzen sind/waren dem W12SE und R50 vorbehalten.
    Bei letzterem sind diese seit Ende 2008 auch nur noch im aufpreispflichtigen R50-Plus-Paket erhältlich.

    Ist wie bei anderen Automarken. Eine 4-flutige Nachrüstabgasanlage macht einen 318er BMW zwar optisch sportlicher, aber keinen M3 daraus.

    Dennoch beglückwünsche ich jeden, der sich für pro-R-Line-Exterieur entscheidet!
    Ist für mich persönlich die optische "Formvollendung" des Dicken - für exzessive Offroader natürlich ungeeignet :zwinker:[/OT]

    Grüße,
    Klaus


  • Kann dir die Anbauabnahme gerne faxen. Melde dich per PN
    Eingetragen wurden 275/40R20 102V a.Felge 9Jx20H2, ET52 Rial Porto PO900V1
    Teilegutachten: 04-1923-A01-V01

    Schönes Wochenende
    Ralf

    SUPER :top: Genau diese habe ich auch.

    PN ist raus. Ich werde dann mal den nächsten Prüfer damit "prüfen" :denker:

  • Moin moin,
    habe mir Anfang des Jahres 22´´ Räder mit 285er Reifen ET40 gekauft. Seitdem liegen sie im Keller, da er sie nicht eintagen will. Leider kann ich auch nicht zur Dekra, da Einzelabnahme erforderlich ist :zorn:

    Hat jemand eine gute Idee :confused:

    Eigentlich wollte ich auch keine 500 Euros oder mehr für Plastikschalen ausgeben...

  • Wieviel stehen Sie denn über?

    Bei mir sind die 20 Zoll mit ET53 hinten bündig und vorne stehen sie ca. 1 cm über. Aber die Lauffläche ist noch abgedeckt. Das ist daher der Streitpunkt...

    Bei einer ET 40 dürfte es ja deutlich stärker rausstehen...

    Einzelabnahme?? Ich gehe davon aus, Du hast noch nicht mal ein Teilegutachten :(

  • Also das sind ca. 1,5cm in Summe. Wenn das mit dem eintragen so nicht klappt, hat denn jemand einen guten Tip für eine optisch ansprechende (wenn es sowas gibt) und zugleich nicht so teure Verbreiterung?:confused:`

    Ich wollte eigentlich jetzt nicht noch mal 800€ plus Lackierung in die Hand nehmen ...:lach:

    Wäre für jeden Hinweis dankbar.

    Danke und Gruss.

    P.s.: Ich suche mal nach einem Bild der Räder, auf dem man das "Problem" erkennen kann.

  • ...
    Ich wollte eigentlich jetzt nicht noch mal 800€ plus Lackierung in die Hand nehmen ...:lach:




    Hallo,

    ich habe mir die org. Kotflügelverbreiterung anbauen lassen (inkl. Lackieren 1100 EUR), obwohl ich nur normale 20er Casablanca habe. Sieht ganz passabel aus. Solltest Du Dir überlegen; ich würde nicht irgend so eine Notlösung verbauen lassen:zwinker: