Hi,
vorweg was ganz wichtiges:
Dies wird keine Anleitung Vw über´s Ohr zu hauen, damit schneidet sich jeder selbst in das eigene Fleisch, davon distanziere ich mich ganz entschieden!
Vielmehr würde ich gerne in diesem thread wichtige Hilfestellungen geben, die im Garantiefall zu beachten sind und ganz besonders Grenzen, wo Garantien verfallen.....
Also, zu aller erst ist das wichtigste:
Der Vw-Händler wird versuchen, in Deinem Sinne zu argumentieren, verdient er doch mit jedem Garantiefall auch Geld! Be nice to him and he´ll be nice to you! Geht es aber gar nicht voran...Hotline anrufen, dafür ist sie da!
Weiter im Text.
Alles schriftlich! Am besten mit Bestätigung von Wolfsburg, wer kann........
Dananch: Entscheidend ist der km-Stand/Zeitpunkt, wo der Mangel erkannt wurde, nicht der km-Stand der Reparatur. Erscheint witzig, ist es aber nicht und kostet im ungünstigen Fall richtig Geld......
z.B. rappelnde Scheibenwischer- Garantiegrenze 10000km! (haben wegen 140 km bezahlen müssen )
z.B. Reifenprobleme- 10000km! man lese unter thread Reifenverschleiss das Kulanz auch weitergeht, aber das ist dann immer aufwendig
z.B. Glühbirnen- m.Wissens 4Wochen nach Erstzulassung
z.B. Sicherungen- siehe Glühbirnen
......und hier seid ihr nun gefragt, denn mehr weiß ich leider nicht aufzuzählen.........!
Wäre schön, wenn noch ein paar nützliche Grenzen dazu kommen, es muss ja nicht jeder die gleichen Dinge falsch machen......
Also, der frühe Vogel fängt den Wurm, aber ein (wahrer) Mangel muss erst rechtzeitig zu einem solchen gemacht werden!
Cu
borko