Empfehlung Sommerreifen

  • Servus,

    das stimmt nicht. Die Reifen müssen nicht eingetragen werden!!! Aber wenn Ihr es nicht glaubt, kann ich Euch auch nicht weiterhelfen. :winken:



    laut telefonischer Aussage gestern, 1530 Uhr, TÜV Süd, muss es eingetragen werden...:denker:

    Aber er wollte sich ja auch um besagte Quelle kümmern...:zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Eintragen hätte man es schon immer können. Das hat ja rein gar nichts mit der Änderung dieser Regelung zu tun. Wie gesagt, wenn ich mal wieder auf Arbeit bin, guck ich auch ob ich was finde. Unsere interene Verfahrensanweisung darf ich leider nicht rausgeben. Der Tüv Süd muss dass aber eigentlich genauso machen, da es von dem Ausschuß für alle beschlossen wurde.

    Das einzige was man verliert, sind Garantie-Ansprüche an den Hersteller. Daran ändert aber auch eine Eintragung nix. Ich glaub aber auch ganz ehrlich, man könnte bei 10 verschiedenen Stellen nachfragen und da kämem fünf verschiedene Meinungen bei rum. :)

    grüße
    Andreas

  • das stimmt nicht. Die Reifen müssen nicht eingetragen werden!!! Aber wenn Ihr es nicht glaubt, kann ich Euch auch nicht weiterhelfen. :winken:

    grüße
    Andreas :)



    Hallo Andreas,

    Das hat mit Glauben nix zu tun.

    Auch wenn es eine "vorläufige" mündliche Freigabe geben sollte, dann muß ein offizielle schrifliche Ausführung nachgereicht werden, wo alles genau Punkt für Punkt nachzulesen ist.

    Diese Information muß auch öffentlich einsehbar sein.

    Und wenn lt. TÜV etwas montiert werden darf, ist der TÜV auch bei eventuellen Regress-Ansprüchen haftbar, da ja der Hersteller daß nicht freigegeben hat.

    Nicht böse sein - nur eine mündliche "wischiwaschianweisung" ist vor dem Gesetz ein bischen zu wenig.

    :winken:


  • bin ich auch nicht :zwinker: Ich wäre genauso misstrauisch wenn es auf einen Anderen Gebiet wäre. :) Ich versuche auch für Euch was schriftliches zu besorgen, nur wie gesagt hier Zuhause habe ich nix auf meinem Rechner finden können, außer diese Anweisung.

    grüße
    Andreas

  • Servus,

    [...]Ich versuche auch für Euch was schriftliches zu besorgen, nur wie gesagt hier Zuhause habe ich nix auf meinem Rechner finden können, außer diese Anweisung. [...]



    dank Dir! :guru:

    Bleiben wir bei dem Beispiel Reifen.
    Was ich jetzt nicht ganz verstehe: Wenn mir der TÜV irgendetwas einträgt, also für zulässig beurkundet, weshalb sollten mir dann die Gewährleistungsansprüche des Herstellers entfallen? Schließlich hat der TÜV/DEKRA o.ä. mir bescheinigt, dass von der Rad-/Reifenkombination keine Gefahr ausgeht und sie der StVZO entspricht!?

    Nur noch mal zur Erläuterung: Das hat nichts damit zu tun, dass wir Dir diese Anweisung nicht abnehmen, aber wir wollen natürlich (manchmal allzu leichtgläubige) Mitleser davor bewahren, dass sie ein böses Erwachen haben. :zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Bleiben wir bei dem Beispiel Reifen.
    Was ich jetzt nicht ganz verstehe: Wenn mir der TÜV irgendetwas einträgt, also für zulässig beurkundet, weshalb sollten mir dann die Gewährleistungsansprüche des Herstellers entfallen? Schließlich hat der TÜV/DEKRA o.ä. mir bescheinigt, dass von der Rad-/Reifenkombination keine Gefahr ausgeht und sie der StVZO entspricht!?

    Nur noch mal zur Erläuterung: Das hat nichts damit zu tun, dass wir Dir diese Anweisung nicht abnehmen, aber wir wollen natürlich (manchmal allzu leichtgläubige) Mitleser davor bewahren, dass sie ein böses Erwachen haben. :zwinker:



    verstehe ich vollkommen :). Und zu Deiner ersten Frage. Bei solchen Reifen-Änderungen handelt es sich um eine Einzelabnahme. Der Sachverständige, welcher das einträgt, übernimmt in diesem Moment quasi die Gewährleistung für Schäden die durch nicht Sachgemäße Abnahme der Reifen entstehen. Der Hersteller wird sich darauf berufen, dass er die Reifen ja nicht freigegeben hat.

    Anders sieht es bei Anbauabnahmen nach §19.3 bzw 4 (Teilegutachten)aus. Hier wird ja nur eine Anbauabnahme durchgeführt. Die Verantwortung muss hier bei dem Hersteller des Zubehörprodukts liegen.


    Es ist aber eh unwahrscheinlich, dass durch andere Bereifung irgendwas Garantiefähiges Schaden nimmt,

    grüße
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von juma (16. Mai 2009 um 20:52) aus folgendem Grund: Zitat repariert, siehe http://www.touareg-freunde.de/showthread.php?t=9410

  • Hallo,

    Vorsicht, es sind nur W-Reifen und die sind ab V6 TDI nicht erlaubt. Habe für meine Hankook Evo1 in 275/40/20 106 Y das Stück 238,-- EUR bezahlt. Die sind übrigens in der Autobild April 09 auf den zweiten Platz beim Reifentest (in der 235/ 19 Zoll Variante) gekommen:top:



    Hallo T-Freunde,

    bin den Reifen mittlerweile 2000 km gefahren und muss sagen: bisher alles tiptop!
    Sehr leises Abrollgeräusch, setzt die Lenkbewegungen sehr präzise um und auch bei
    Nässe nichts zu meckern. Fazit: rundum zu empfehlen. Da gilt es jetzt nur noch ein besonderes Augenmerk auf den Verschleiss zu haben.

  • wer sagt das, dass die nicht als W erlaubt sind?

    Hallo maui,

    VW schreibt Y in der Regel vor, d.h. bei Garantie- oder Kulanzansprüchen werde diese nicht gewährt, wenn du einen ander Reifen fährst. Der TüV hat mit W kein Problem, wobei es dann zu einer Einzelbegutachtung kommen kann.

    Grüße von Stephan :winken:

  • Also das ist mir neu, meine VW Mann ist ausserdem sehr kulant von daher, für mich ist wichtig was der TÜV sagt Freigabe W und ab dafür ...:top:

    Gruß Alex
    ------------------------------
    Touareg V10 DPF 04/2005

  • Hallo maui,

    Dann lies bitte die letzten 20 Beiträge.

    Und dein :) soll mal die Freigabeliste aus der ELSA lesen :zwinker:

    Lt. Werk müßen Reifen (Sommer) mit Index V (17', 18') bzw. Index Y (19', 20') montiert werden.
    Ausnahme V8, V10 und W12 (da ist für alle Bereifungen Y vorgeschrieben)
    Wenn Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex montiert werden, dann müßen diese vom TÜV eingetragen werden.

    Fahren kannst Du theoretisch alles, aber ohne Eintrag in den Papieren, verlierst Du die Zulassung - das wird dann sehr teuer
    Speziell bei einem Schadensfall springt jede Versicherung ab (egal ob du Schuld hast oder nicht) :eek:

    :winken:

  • Fahren kannst Du theoretisch alles, aber ohne Eintrag in den Papieren, verlierst Du die Zulassung - das wird dann sehr teuer
    Speziell bei einem Schadensfall springt jede Versicherung ab (egal ob du Schuld hast oder nicht) :eek:




    Na ja stimmt vielleicht ja so aber der Reifen erfüllt nun mal mit W alle voraussetzungen von Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex, also werde ich den mal schnell eintragen lassen und gut ist:top:....

    Gruß Alex
    ------------------------------
    Touareg V10 DPF 04/2005

    Einmal editiert, zuletzt von juma (12. Juni 2009 um 05:50) aus folgendem Grund: Zitat repariert