Hallo Gemeinde,
ich habe mir ja nun gestern wieder meine Sommerschuhe auf den Dicken stecken lassen, sieht jetzt wieder schick aus, aber als ich vom Hof gefahren bin merkte ich sofort das irgendwas nicht stimmt, so ein komisches Poltern von vorne rechts, was ich bis ca. 90 hören konnte und ab 160 auch extrem im Lenkrad spürte.
Naja, heute morgen wieder zum :), der Dicke auf die Bühne und nach einer gewissen Zeit kam der Meister und brachte mir eine dicke fette Schraube die vorn im Rad war.
Er meinte das die Schraube sicherlich aus der Werkstatt kommt, aber gut getroffen hätte und er das Loch wieder stopft.
Noch schnell eine Probefahrt gemacht, das Poltern ist weg, jedoch ab 120 flattert das Lenkrad, und jetzt : " Diese Erscheinung wäre normal nach einer Saison".
Das ist schon mehr als eine Frechheit, finde ich.
Also fahre ich am Montag wieder hin und hole mir den Chef mal mit dazu.
Aber noch eine Frage, ist es überhaupt zulässig den Reifen wieder zu flicken?????
Gruß aus Halle
Thomas
Kann das ernstgemeint sein????
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Aber noch eine Frage, ist es überhaupt zulässig den Reifen wieder zu flicken?????
Gruß aus Halle
Thomas
Klipp und Klar
N E I N
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Klipp und Klar
N E I N
das habe ich mir auch so gedacht, aber als Antwort bekam ich, das man in der Lauffläche flicken könne, nur auf den Seitenflächen halt nicht.
Ich bin schon mal begeistert!!!!!!! -
Klipp und Klar
N E I N
Stimmt so nicht. Lediglich das Einlegen eines Schlauches ohne Reparatur des Schadens ist unzulässig. Ein Fachbetrieb darf sehr wohl bestimmte, dafür geeignete Schäden reparieren. Siehe dazu auch die eindeutigen Aussagen der Reifenhersteller in den Sicherheitsbestimmungen für PKW-Reifen!
Fuld z.B. schreibt hier: Löcher oder Schnitte bis zu 6 mm können von geschultem Personal repariert werden. Reifen mit Laufflächenlöchern breiter als 6 mm oder Seitenwandlöchern sollten nicht mehr repariert werden. Es wird außerdem empfohlen, keine Ultra-High-Performance-Reifen (Reifen der Geschwindigkeitskategorien W, Y oder ZR) zu reparieren. (Quelle: Fulda-Reifen)
Daß sehr oft verbreitet wird, es wäre nicht zulässig, dürfte eher an den finanziellen Interessen mancher Reifenhändler liegen...
Grüße
Robert -
Es wird außerdem empfohlen, keine Ultra-High-Performance-Reifen (Reifen der Geschwindigkeitskategorien W, Y oder ZR) zu reparieren. (Quelle: Fulda-Reifen)
......jetzt bin ich mir unsicher, aber ich denke das dies Y Reifen sind, oder irre ich mich ??? 275 40 R20....?=????
Muss ich mal schauen, aber das das Lenkrad ab 120 flattert kann ja nicht normal sein. -
Hallo,
solange die Schraube nur im Gummi steckte ist doch auch nichts -außer der Lauffläche- verletzt?
Hier den Reifen wegzuwerfen, ist doch Blödsinn.
Also, neu auswuchten und fertig.
Gruß -
......jetzt bin ich mir unsicher, aber ich denke das dies Y Reifen sind, oder irre ich mich ??? 275 40 R20....?=????
Muss ich mal schauen, aber das das Lenkrad ab 120 flattert kann ja nicht normal sein.
Werden wohl mindestens V oder ZR sein...
Nun lautete die Frage ja ob "zulässig" und dies wird wohl bei einem klassischen Laufflächenschaden mit geringem Penetrationsdurchmesser, ich denke da an eine Schraube < 6 mm der Fall sein. Daß es gleichwohl nicht "empfohlen" wird, geht aus dem Fulda-Passus ja hervor, wobei die Gründe dafür klar sein dürften...
Das Lenkradflattern ist natürlich nicht das Gelbe vom Ei. "Standplatten" werden es wohl eher nicht sein, denn das egalisiert sich nach einigen Fahrkilometern im Allgemeinen recht schnell und die Beschreibung "ab 120 km/h" deutet auch recht eindeutig auf mangelhaftes Auswuchten hin.
Ich würde das nachdrücklich beim freundlichen Schraubenherumliegenlasser reklamieren.
Grüße
Robeft -
......jetzt bin ich mir unsicher, aber ich denke das dies Y Reifen sind, oder irre ich mich ??? 275 40 R20....?=????
Hallo Thomas,
ist auf jeden Fall ein 275/40 R20 106Y, wenn er werkseitig verbaut wurde. Eine Reparatur ist technisch sicherlich möglich (habe das schon im TV bei solchen Reifen gesehen), trotzdem wäre ich da vorsichtig, auch wenn du wahrscheinlich zwei Reifen austauschen müsstest.
Habe ich es richtig verstanden, dass das beim passiert ist. Wenn ja, sollte er doch wohl den Austausch bezahlen .
Grüße von Stephan
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Daß sehr oft verbreitet wird, es wäre nicht zulässig, dürfte eher an den finanziellen Interessen mancher Reifenhändler liegen...
Kann ich so leider nicht stehen lassen
Technische Information
Bei Reifenschäden, bei denen nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden kann, dass kein Gewebebruch mit allen daraus resultierenden Folgen vorliegt,
oder der Reifen infolge eines Druckverlustes bzw. durch sonstige Vorschädigungen thermisch und/oder mechanisch überlastet wurde,
ist aus Sicherheitsgründen der betreffende Reifen zu ersetzen.
Reparaturen an ”V”, “W”, “Y” und “ZR” Reifen sind ebensowenig zulässig wie die Montage von Schläuchen in Tubeless Reifen.
Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin.
Quelle: Herstellerfreigabe: Räder, Reifen 04/09 (11.03.2009)
© 2008 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
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Kann ich so leider nicht stehen lassen
Technische Information
Bei Reifenschäden, bei denen nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden kann, dass kein Gewebebruch mit allen daraus resultierenden Folgen vorliegt,
oder der Reifen infolge eines Druckverlustes bzw. durch sonstige Vorschädigungen thermisch und/oder mechanisch überlastet wurde,
ist aus Sicherheitsgründen der betreffende Reifen zu ersetzen.
Reparaturen an ”V”, “W”, “Y” und “ZR” Reifen sind ebensowenig zulässig wie die Montage von Schläuchen in Tubeless Reifen.
Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin.
Quelle: Herstellerfreigabe: Räder, Reifen 04/09 (11.03.2009)
© 2008 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Hätte ich mir auch gar nicht anders vorstellen können.
Selbst wenn irgendwelche Flickschustereien erlaubt wären, würde ich niemals mit einem reparierten Reifen fahren.
Als bettelarmer Student habe ich zweimal gebraucht gekauft - aber nicht runderneuert. War mir einfach, trotz gegenteiliger Beteuerungen, zu riskant.
Lieber Gruss, Dieter -
Mahlzeit!
Also das Flattern des Lenkrades bei 120 km/h ist eindeutiges Zeichen für nicht ordentliches Auswuchten. Hatte das gleiche Problem und nur durch "leichten" Druck auf den Reifenhändler kam er meiner Bitte nach - neu ausgewuchtet - und voilá: jetzt stimmt alles!
Ich bin auch der Meinung, daß der"Schrauben"-Reifen noch gerettet werden kann...
Gruß
Steinbock -
Nochmals zur reinen ZULÄSSIGKEIT von Reifenreparaturen eine Pressemitteilung des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk als PDF anliegend
Und wer es immer noch nicht glaubt, der Gesetzgeber schreibt u.a. bei § 36 der StVZO unter Absatz 5:
5.Reifeninstandsetzung:
Die Reifeninstandsetzung muß fachgerecht durchgeführt sein.
5.1 Warmvulkanisation:
Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurchgehen sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instandgesetzt werden.
5.2 Kaltvulkanisation:
Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im
Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung - an der Reifeninnenseite gemessen - zulässig. Dabei muß der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.
5.2.2 Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipropfen im montierten Zustand des Reifens instandgesetzt sein.
5.3 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.Das dürfte wohl eindeutig sein...
Natürlich könnte VW (oder Porsche Austria...) demnächst auch den eigenen Vertragspartnern- und nur denen (!) - vorschreiben, daß die auch Reparatur von Steinschlägen in der Windschutzscheibe generell unzulässig ist, selbst wenn das Verfahren vom TÜV & Co. zertifiziert wurde und der Rest der Welt es seit Jahren erfolgreich durchführt.
Wer sich partout einen neuen Reifen kaufen will, der soll das tun, wenn er sich wohler dabei fühlt. Das bleibt schließlich jedem unbenommen. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie weit der alte Reifen schon abgefahren ist und ob es dann nicht doch zwei neue werden müssen... Die gern und oft gemachte Aussage, eine Reparatur von Reifen einer bestimmten Geschwindigkeitsklasse wäre grundsätzlich unzulässig ist, ist jedenfalls vollständig unzutreffend. Da kann VW/Porsche schreiben was sie wollen, "bindend" ist so ein Schmus im besten Falle für den geneigten VW-Vertragshändler.
Grüße
Robert -
Hallo Robert,
Das mag eventuell für Dich maßgebend sein.
Als Vertragswerkstatt ist man aber an die Herstellervorgaben gebunden - ohne wenn und aber
Und bei einem eventuellen Garantiefall zählt nun mal die Einhaltung der Werksvorschrift
Übrigens: Warmvulkanisation beginnt bei 95° C und ist nur möglich, wenn kein Teil des Stahlmantels beschädigt ist.
Und der ist bei einem XL Reifen, wie Ihn der T nun mal hat, sehr dicht.
Denk da mal nach, wer das machen kann - ich kenne in ganz Wien und Umgebung keinen Betrieb
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Hallo,
ich bin zwar kein gelernter KFZ'ler, bin aber im elterlichen Autohaus groß geworden. Im Laufe meines Autofahrer-Leben hatte ich doch auch schon den einen oder anderen Nagel/Schraube, ... eingefangen und wir haben immer "gepfropft"; d.h. Fremdgegenstand entfernen, Loch säubern, Kleber rein, kurz warten und dann den Reparatur-Stopfen von innen durchziehen bis nix mehr geht - warten bis der Kleber trocken ist und den Stopfen mit dem Reifeninneren wieder verbunden hat - auswuchten - montieren - FERTIG.
I.d.R. nutzen die Fachbetriebe hierfür ein Reparatur-Kit von TipTop.
Auch beim GTI und 911er konnte ich danach den beschädigten Reifen weiter fahren - und nicht nur im Schongang
Wichtig ist in jedemfall das Auswuchten nach der Reparatur.
Viele Grüsse aus Filderstadt
Wolfgang
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ola....da habe ich ja was angefangen hier.....aber dazu ist ja das Forum auch da.
Fakt ist das ich morgen wieder zum fahre und mir gleich mal den Chef ran holen werde, denn was der Meister da abgelassen hat, das ist einfach nur Dummfrech und zeugt von Unfähigkeit. Der sollte sein Geld irgendwo anders verdienen gehen, denn von dem was er macht hat er anscheinend keine Ahnung.
Auch ein Grund warum ich immer erst anrufe und frage welcher Meister da ist, nur dachte ich, das man bei einem Reifenwechsel mit anschliessender Probefahrt nicht viel verkehrt machen könne, aber ich bin eines besseren belehrt wurden.
Und zur Sache mit der Laufleistung, sollte es so sein das dieser Reifen nicht geflickt werden darf, dann muss der wohl zwei neue Reifen drauf machen, denn die Pneus haben schon 12000 auf dem Buckel. -
hatte das selbe Problem letztes Jahr
mit meinen 275 / 40 R20 Y 106
bin zu jedem Händler gefahren
erst immer kein Porblem wie flicken alles
aber als sie denne den Reifen gesehen haben
Geschwinigkeitsindex Y
hieß es immer no Chance
das macht keiner....
so habe ich auch leider neue kaufen müssen ;((
mfg -
Mal was ganz Grundsätzliches zu diesem Thema.
Ich lasse überhaupt kein Autohaus an meine Reifen!
Seit 1973 bin ich Kunde beim selben Reifenfachbetrieb und das aus mehreren Gründen.
Der wichtigste ist: ich werde erstklassig beraten und ich habe absolutes Vertrauen in deren Ratschläge.
Es handelt sich hier um einen Familienbetrieb, in dem mittlerweile die 3. Generation werkelt. Klar, dass ich auch als so "alter" Kunde, unschlagbare Konditionen für Felgen, Reifen, und für`s Einlagern bekomme.
Morgen fahr ich mal vorbei und hör mir seine Meinung zum Flicken an.
Lieber Gruss, Dieter -
Mal was ganz Grundsätzliches zu diesem Thema.
Ich lasse überhaupt kein Autohaus an meine Reifen!
ich meinte ja mit händler auch den reifenhändler
und net das autohaus -
guten morgen,
ich hätte einfach ein sch....gefühl, wenn ich mit 4 personen in den urlaub fahre und den dicken 200 km/h rennen lasse.
ich hatte letztes jahr das problem das ein reifen kaputt war und hätte diesen auch flicken lassen können, aber ich hätte mich auf der bab nicht wohlgefühlt mit dem gedanken an den geflickten reifen.
ist nur meine meinung. -
Wie schon bei einigen vorher geschrieben steht, ist die Reperatur unter gewissen Umständen (welche hier auch aufgeführt sind) zulässig. Soweit wie ich zusätzlich weiß dürfen Reifen mit ZR Kennung (Geschwindigkeitsindex) über 240 Km/h, dies ist die Reifenfreigabe und nicht die Höchstgeschwindigkeit des Autos:-) nicht repariert werden. Und ein Zusatz noch:
Das mit einlegen eines Schlauches bezieht sich auf Uralt Oldtimer Reifen. Heutzutage gibt es keine Reifen mit Schläuchen mehr alle Tubeless wie draufgedruckt
UND ZUM SCHLUSS: LASS DICH NICHT VERAR....EN VON DIESER WERKSTATT! Der Meister so wie du geschrieben hast, hat doch selber gesagt das die Schraube aus deren Werkstatt stammt. Imho müssen sie dir einen neuen Reifen besorgen. Nix flicken und so. Dafür hat die Werkstatt doch eine Haftpflichtversicherung. Wäre ja noch schöner selber für deren Schäden aufzukommen.
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