Ich habe in einer Auktion in der Buchte einen Endrohradapter gesehen mit dem Vermerk:
"...waren kurz ( 1 Woche) montiert, da ich aber ein Leasingfahrzeug habe, habe ich keine Genehmigung zur Nutzung bekommen, Teilegutachten von Deka ist vorhanden für Änderungsabnahme..."
Müssen Endrohradapter beim TÜV eingetragen werden ?
Kann eine Leasing-Gesellschaft die Eintragung verweigern, wenn bei Rückgabe der Originalzustand hergestellt wird ?
Gerhard
P.S. Mein Kleiner hatte am Wochenende mal etwas Auslauf...