Neues BGH-Urteil zur Nutzungsentschädigung bei Wandlung

  • Nach dem neuen Urteil (Aktenzeichen Bundesgerichtshof VIII ZR 200/05) darf ein Verkäufer kein Geld verlangen, wenn er innerhalb der Garantiezeit ein defektes Gerät durch ein neues ersetzt. Die bisher erhobene Vergütung für die Nutzung des alten Gerätes bis zum Umtausch widerspreche dem europäischen Verbraucherrecht, begründeten die Richter ihre Entscheidung. (BNN vom 27.11.08)

    Kann jemand sagen, inwieweit das Auswirkungen auf die Wandlung eines T hat?

    Auch rückwirkend, wenn die Wandlung als Unternehmer schon erfolgte und die 3-Jahresfrist von Ansprüchen zwischen Unternehmen noch nicht abgelaufen ist?

    Bin für jede Info dankbar!

    Gruß

    Frank

  • habe heute im Fernsehen gehört es geht um GebrauchsGeräte nicht um KFZ
    die sind extra ausgenommen ....




    ............und es ging um ein Gebrauchtgerät, das seit 1,5 Jahren defekt war und der Fehler jetzt erst lokalisiert(bewiesen) werden konnte.
    Also, bitte nicht verallgemeinern. -tolles Wort, bevor jetzt wieder einer loslegt-:D

    Gruß