Leasing mit Restwertabrechnung

  • Hallo,

    unabhänging davon, wie sinnvoll eine Restwertabrechung eines Leasingvertrages ist habe ich mal eine Frage an den logischen Menschenverstand.

    Vor 4 Jahren habe ich einen VW Touareg mit Restwertabrechnung geleast. Der kalkulierte Restwert soll nach 4 Jahren 29.000 € zzgl. Mwst. sein - also 34510,- €.

    Da mein Freundlicher nach Ablauf der Leasingdauer sich nicht in der Lage sah den Wert des Fahrzeugs zu bestimmen, schickte er mich zum Gutachter.

    Das Gutachten sagte dann folgende Werte aus:

    Händlereinkaufspreis: 26450,- € inkl. Mwst.

    Händlerverkaufspreis: 32200,- € inkl. Mwst.

    Im Leasingvertrag steht „reicht der am Gebrauchtwagenmarkt zu erzielende Erlös nicht aus, garantiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber einen garantierten Wert von 29.000 € zzgl. Mwst.. Evtl. Mehrerlöse stehen dem Leasingnehmer zu 75 % zu.“


    Nach meinem logischen Menschenverstand heisst das, daß ich dem Händler bzw. der Volkswagen Leasing noch 2310,- € zahlen muss (34510,- kalkulierter Restwert minus Händlerverkaufspreis 32200,- €) . Soweit so gut.

    Der Händler wollte mir heute das Übergabeprotokoll zur Unterschrift vorlegen.

    Darin stand dann, das er das Fahrzeug zum Händlereinkausfpreis ankauft!! (Das ist ja wohl nicht der zu erzielende Verkäufserlös).

    Anschließend will er dann das Fahrzeug verkaufen. Alles was dann über dem Händlereinkaufswert liegt soll ich dann erhalten. Wer´s glaubt wird seelig. Wie will der Händler mir denn beweisen wie hoch der tatsächliche Verkaufspreis gewesen ist?

    Die Unterschrift habe ich dann verweigert.

    Kann es sein, daß manche Händler keine Ahnung vom dem haben was Sie tun?

    Oder bin ich jetzt zu blöd?

    Der am Gebrauchtwagenmarkt zu erzielende Verkaufserklöst ist meiner Meinung nach ja wohl immer noch der gutachterlich festgestellte Händlerverkaufspreis, oder?

    Denn ein Erlös kann ja wohl nicht der Einkaufspreis sein?

    Es wäre nett, wenn ich die ein oder andere Reaktion von Euch hierauf erhalten könnte.

    Vielen Dank.

  • Hallo,

    ....

    Händlereinkaufspreis: 26450,- € inkl. Mwst.
    Händlerverkaufspreis: 32200,- € inkl. Mwst.

    ...

    Tja, nach deinen Ausführungen ist wohl schlicht und einfach nicht vertraglich definiert, welcher Wert denn nun zu Grunde gelegt werden soll.... :(

    Das ist jetzt aber Saublöd und wohl kaum ohne Diskussionen zu "beheben" ....
    Schliesslich sind diese beiden Preise ja nun nicht ungewöhnlich oder neu, sondern normal. Wie soll man jetzt wissen was seinerzeit gemeint war, logischerweise möchte jeder den Preis nehmen, der für ihn besser ist.

    Erzähl mal wie es ausgegangen ist....

  • Ich habe so das Gefühl, als ob diese Diskussion wohl nur durch anwaltliche Hilfe zu klären sein wird.

    Wohl gemerkt - die Aussage mit dem Händlereinkaufspreis stammt vom Händler und nicht (bzw. noch nicht) von VW Leasing.

    Ich habe eher das Gefühl, das der Freundliche keine Ahnung hat....

    ...oder clever sein will und nochmal richtig abräumen möchte...

    Als Kunden ist er mich auf jeden Fall schon einmal los. Habe ja auch erst 3 Fahrzeuge dort gekauft...

  • ...
    Ich habe eher das Gefühl, das der Freundliche keine Ahnung hat....

    ...oder clever sein will und nochmal richtig abräumen möchte...
    ...

    Ahnung vom Vertragswesen sicherlich nicht ausreichend (ist aber beidseitig, oder warum hast du das vor Unterschrift nicht gleich klarstellen lassen :D )....

    Clever, eher nicht, ich würde da an seiner Stelle nur anders vorgehen, auch wenn mir als Leasingnehmer vermutlich genauso diese Vertragsformulierung durchgerutscht wäre. Bei den derzeit zusammenfallenden Gebrauchtwagenwerten kann ich die Händler auf der einen Seite verstehen, die müssen bald mit jedem EURO rechnen, vermutlich (ist aber nur eine laienhafte Annahme) liegt der Händlereinkaufspreis zur Zeit näher am Marktwert als der Händlerverkaufspreis. Andererseits sollte das nicht das Problem des Leasingnehmers sein (ist es aber leider...).

    Bin ich froh, dass ich nur ein KM-Leasing habe, aber dafür diskutiere ich jetzt über die Höhe und Zulässigkeit der Reparaturkosten für meine (meiner Meinung nach :zwinker: ) minimalsten Gebrauchsspuren. Mein Händler "denkt", das sind schwerste Schäden :D Das ist nur deutlich einfacher für mich, da es "nur" um 500,- € geht.
    Aber selbst die Gebrauchsspuren-Definition in meinem Leasingvertrag lädt zu abweichenden Interpretationen ein, je nach wie man das Lesen will.

    Das ist alles das alte deutsche Problem, wir wollen alles vertraglich genauestens regeln und erreichen trotz aller Seiten Papier am Ende immer wieder nur weitere "Fragen" und "Unklarheiten", ist ja wie beim Gesetzgeber....



  • Der am Gebrauchtwagenmarkt zu erzielende Verkaufserklöst ist meiner Meinung nach ja wohl immer noch der gutachterlich festgestellte Händlerverkaufspreis, oder?




    also von meinem Verständniss her auch....schliesslich wird ja so
    bei Versicherungsschäden und Kaskoschäden auch vorgegangen
    (und der ortsübliche Händlerverkaufspreis ausgezahlt und nicht der Händler-
    einkaufspreis )

    MfG und Toi Toi Toi