Lifetime Garantieverlängerung V6 TDI

  • Meiner Dicker wurde im Februar 2 Jahre und ich überlege auch eine Garantieverlängerung abzuschließen. Im Internet habe ich eine Alternative zur VW Anschlußgarantie gefunden:
    DEVK. Es werden Reparaturkosten bis zu 7.000 € pro Jahr bei einem Selbstbehalt von 150€ übernommen. Die Kosten belaufen sich unabhängig vom Alter auf 297€ pro Jahr,
    Hat jemand Erfahrung mit diesem Model?
    Gruß
    Stefan.

  • Meiner Dicker wurde im Februar 2 Jahre und ich überlege auch eine Garantieverlängerung abzuschließen. Im Internet habe ich eine Alternative zur VW Anschlußgarantie gefunden:
    DEVK. Es werden Reparaturkosten bis zu 7.000 € pro Jahr bei einem Selbstbehalt von 150€ übernommen. Die Kosten belaufen sich unabhängig vom Alter auf 297€ pro Jahr,
    Hat jemand Erfahrung mit diesem Model?
    Gruß
    Stefan.




    Denk nur daran: 7.000 € sind für den Dicken sehr schnell aufgebraucht. und danach kanns teuer werden.

    Kannst Du eigentlich noch die VW Anschlussgarantie kriegen? Wenn der Dicke doch schon im Februar 2 Jahre alt wurde, ist doch jetzt da ne Lücke. Soviel mir bekannt ist, muss das alles nahtlos sein.

  • Die Frage ist, was man für die 1.225,- EUR wirklich an Leistung erhält.
    Ich stehe derzeit genau zwischen Werkstatt und VVD. Vor etwa 6 Wochen habe
    ich meinen Dicken mit nicht funktionierender Klima zum Freundlichen gebracht und den Reparaturauftrag mit Hinweis auf die LifeTime und der Maßgabe Reparatur auf Garantie erteilt und am nächsten Tag repariert wieder abgeholt. 4 Wochen später schickt mir der Freundliche ohne ein Wort eine Rechnung über 500,- EUR mit dem lapidaren Hinweis undichte Schläuche werden von der LifeTime nicht übernommen. Davon abgesehen, dass ich bisher nicht wusste was eigentlich defekt war (interessierte mich ja auch nicht wirklich) streite ich mich jetzt mit dem VVD und dem Händler wegen der Kosten (Für mich ist die Klima ein mechanisches und elektrisches Bauteil und damit versichert, egal was daran kanputt ist). Entweder der VVD zahlt oder der Händler kriegt kein Geld, der Auftrag war unter der Bedingung "Reparatur auf Garantie" erteilt, wenn er nicht genau weiß ob die zahlen muß er sich halt vor Reparaturbeginn informieren, zumal das des Händlers tägliches Geschäft ist.

    Im Kleingedruckten der LifeTime steht derartiges tatsächlich als Ausschluß und daneben noch vieles mehr. Dies steht im krassen Gegensatz zum Gespräch beim Verkauf der LifeTime: "Bis 100.000 km oder 5 Jahre stehen sie genauso wie bei der Neuwagengarantie, erst danach sind die Leistungen im Rahmen der Baugruppenversicherung geringer." Davon stimmt nur letzteres, wer sich mal die ganzen Ausschlüsse zu Gemüte führt wird überrascht sein, da gibt es weitaus bessere Garantieverlängerungen zu besseren Preisen, nur eben nicht bei VW.
    Wenn bei der DEVK keine Ausschlüsse ausser die regelmäißige Abnutzung/Verschleiß drin sind (und danach sieht es beim Lesen des Angebotes auf der Webseite und der PDF-Versicherungsbedingungen aus) würde ich für den Beitrag von 300,- EUR statt 1.200,- EUR wohl eher eine Begrenzung auf 7000,-/Jahr in Kauf nehmen zumal man die Kosten einer größeren Sache durch Wahl einer freien Werkstatt begrenzen kann.
    Ende 2010 steht bei mir die Verlängerung ins fünfte Jahr an und ich werde dann wohl nicht mehr VVD-Kunde sein.
    Gruß
    Fisch

  • Hallo,
    hätte auch mal eine Frage zu dem Thema:

    Ich habe mit dem Kauf im April diesen Jahres eine VVD Gebrauchtwagengarantie für den TReg vom Händler dazubekommen (1 Jahr), EZ 10/07.
    Jetzt bin ich direkt von VW angeschrieben worden, ob ich die orig. Garantieverlängerung für das 3. und 4. Jahr haben will (knapp 1200 Euro).

    Ist es grundsätzlich möglich, die VVD Garantie in die VW Garantie umzuwandeln, anzurechnen oder sonst was? Hat das schon mal jemand gehabt?

    Danke und Gruss
    Marco

    7L GP V6TDI ** sold **
    7P V6 TDI, R-Line+ & TerrainTech 🏔😎
    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)


  • meinst du 1200 Euro pro Jahr oder für 2 Jahre?

    Alex.

  • Hallo Macko...

    alex: sind 1.185 EUR für das 3. und 4.Jahr also Zweijahresbeitrag.

    Die Neuwagenanschlussgarantie schließt sich direkt an die Herstellergewährleistung an. Man sollte da allerdings aufpassen ob es sich um ein Re-Import handelt oder nicht denn die Anschlussgarantie beginnt 2 Jahre nach Erstzulassung (in der Regel ist das auch 2 Jahre nach Auslieferung und somit Auslauf der Herstellergewährleistung) ...bei den Importen ist die Auslieferung aber schon früher somit kann da eine Lücke entstehen.

    Gruß M..


  • Das ist ja richtig günstig! Ich habe für das 4.5 bis 5.5 Jahr bei meinem A6 780 Euro gezahlt.

    Alex.

  • Das ist ja richtig günstig! Ich habe für das 4.5 bis 5.5 Jahr bei meinem A6 780 Euro gezahlt.

    Alex.



    ...das ist die einjährige Verlängerung nach dem 3. und 4.Jahr bei Deinem A6 dann für die 780 Euro. Beim Dicken kostet dann das 5.Jahr (nach der zweijährigen Verlängerung gibt es nur noch die Möglichkeit der jährlichen Verlängerung)....1.225,- EUR - also dann nicht mehr günstiger als der A6 :zwinker: ...aber wenn was dran sein sollte schon sinnvoll...gerade weils auch keine Selbstbeteiligung mehr gibt. bis 100.000 km Laufleistung Erstattung 100% Material- UND 100% Lohnkosten.

    nach dem aktuellsten Tarif verlängert sich die Garantie auch automatisch wenn sie nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Auch da dran denken!

    Gruß M..

  • Hi Jungs,
    Erstattung des VVD Versicherungsbeitrags ist nicht möglich. :zorn:

    Hab heut trotzdem die orig. VW Garantie für 3./4. Jahr abgeschlossen. Sicher ist sicher!

    macmarkus
    Entscheidend für die Neuwagenanschlussgarantie ist der Übergabestempel im Serviceheft, nicht die Erstzulassung. Bei mir sind 2 Wochen dazwischen.

    gruss
    marco

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  • Hallo Marco...

    dem ist leider nicht so was die Übergabe betrifft....

    Garantiebedingungen:

    ...und beginnt mit dem Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit
    der Erstauslieferung des Fahrzeugs für die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährten


    Gewährleistung.
    << das heißt, Beginn mit Erstauslieferung an Erstkäufer. Übergabestempel dokumentiert leider nicht, an wen es übergeben worden ist. >>
    Ausnahmen sind da Bestätigungen des Autohauses oder der Autostadt, dass nachweisbar ist, dass das Fahrzeug vor Erstzulassung (also die Übergabe) schon an den Erstzulasser ausgeliefert worden ist.

    Mit der Erstattung ist nicht ganz so denn die Versicherung ist Fahrzeuggebunden und kann dadurch bei einem Privatverkauf mit dem Auto ja mit verkauft werden somit, wenn auch dezentes Verkaufsargument.

    Wenn der Dicke an einen gewerblichen Wiederverkäufer verkauft wird (in der Regel Autohaus - VW oder auch Fremdhändler) und auch bei Verkauf ins Ausland wird der Beitrag anteilig wieder zurückerstattet.

    Hoffe etwas geholfen zu haben.

    Gruß M..

  • Hallo Markus,
    das mit dem Übergabestempel sagte mir das Autohaus, bei dem ich den TReg gekauft habe. Ist aber in meinem Fall aber noch nicht problematisch, da sowieso noch 2 Wochen bis zum Stempel bzw 4 Wochen bis zur EZ hätte.

    Das mit der VVD Rückerstattung hast du glaub ich falsch verstanden. Ich hatte ja 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie schon mitbekommen, allerdings halt nicht die orig. VW... Diese wollte ich halt rückgängig machen und den Betrag (ca. 180 Euro) gleich auf die 2 Jahre orig. Garantie anrechnen lassen. Aber das geht halt leider nicht.

    Btw nehm ich nicht an, dass ich den Dicken schon nach 2 Jahren verkaufen will...:D

    Schöne Grüsse
    Marco

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  • Dann wird das die GGV (GebrauchtwagenGarantieVersicherung) PerfectCar gewesen sein. Die läuft immer ein Jahr. Aber nochmal kurz zu Deinem Fall...

    Hast Du jetzt die einjährige Garantie vom Händler bekommen UND hast noch die 2jährige Anschlussgarantie abgeschlossen?

  • Ja genau, musste ich leider so machen, sonst hätte ich nicht die orig. VW Garantie mit Option auf jährliche Garantieverlängerung nach dem 4. Jahr...

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  • das sollte man nochmal genauer "untersuchen" denn wenn du selbst die GGV für ein Jahr bezahlst UND noch die Anschlussgarantie dann bist du doppeltversichert. Wenn man einen Gebrauchtwagen erwirbt, ist der Händler ja für ein Jahr Gewährleistungspflichtig und brauchst in der Regel in der Zeit nicht noch selbst eine Versicherung abschließen. Die Neuwagenanschlussgarantie kann man innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung abschließen und beginnt dann mit dem ersten Tag nach den 2 Jahren.

    Wenn Du magst, dann schick mir doch per PN mal Dein Kennzeichen, dann mach ich mich mal schlau...

    Gruß M..

  • Moin,

    hab meinen Dicken im August 2009 von meinem :) übernommen - EZ 09/2008. somit war 1 Jahr Garantie vom Händler drauf. Hab dann nachgefragt bezüglich der Garantie - wollte eine die bis 100.000 km alles abdeckt - und hab dann beim VVD für 1.185 € diese über meinen Händler abgeschlossen - soll somit gelten bis das Fahrzeug 4 Jahre alt ist. Daraufhin hat mir der Händler 185 € gutgeschrieben. Ich hoffe ich hab alles richtig gemacht.

  • Hallo zusammen, :winken:

    meine Garantieverlängerung hat sich heute bezahlt gemacht. Der Heizer der Standheizung/Zuheizer hat den Geist aufgegeben. Kosten werden zu einem Teil von VW auf Kulanz übernommen, den anderen Teil übernimmt die Versicherung. Werd mal fragen, wie teuer der Spaß gewesen ist, wenn ich den Dicken morgen wiederkriege.

  • Servus,

    [...]Werd mal fragen, wie teuer der Spaß gewesen ist, wenn ich den Dicken morgen wiederkriege.



    du bekommst dann Post vom VVD, in der sie dir ganz stolz mitteilen, wieviel sie übernommen haben...:D

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.