Hallo zusammen,
kann doch nicht sein, oder ???
Steuern
Rußpartikelfilter vor Erstzulassung eingebaut: keine steuerliche Förderung. Das gilt auch, wenn ein fabrikneues Fahrzeug werksseitig ohne Partikelfilter ausgeliefert wird, auf Veranlassung des Käufers aber mit einem solchen Filter nachgerüstet und anschließend erstmals zum Verkehr zugelassen wird.
Warum ist das so?
Der Grund: Es handelt sich nicht um eine nachträgliche technische Verbesserung. Und nur die ist nach § 3c Abs. 1 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes steuerbegünstigt.
Nachträglich, meint der BFH in einem aktuellen Urteil, ist nur eine technische Verbesserung, die nach der Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr erfolgt. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes. Hintergrund: Die technische Verbesserung soll sich auf eine bereits dem Grunde nach entstandene Kraftfahrzeugsteuer auswirken. Dies setzt voraus, dass das Fahrzeug bereits zum Verkehr zugelassen wurde.
Fazit: Der Kunde hätte sein neues Auto ohne Partikelfilter kaufen und anmelden müssen, und erst danach den Wagen mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen dürfen. Dass der Autokäufer von Anfang an umweltschonender unterwegs sein wollte, interessiert das Gesetz nicht (BFH, Urteil vom 13.8.2008, Az. II R 17/08).
Da können wir alle glücklich sein, dass der Touareg nicht mehr ohne augeliefert wird.
Gruß
Niels
DPF - keine steuerliche Förderung vor EZ
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...kann doch nicht sein, oder...
Mir fehlen mal wieder die Worte. -
Mir fehlen mal wieder die Worte.
Nicht nur dir ich finde es nur leider nicht zum Lachen. So ist sie aber wohl wirklich die voellig danebenliegende Gesetzgebung
Gruss Kurt -
ich bin jetzt wieder völlig beruhigt......
trotz aller "Krisen", Deutschland funktioniert immer noch