DPF - keine steuerliche Förderung vor EZ

  • Hallo zusammen,

    kann doch nicht sein:zorn:, oder ???

    Steuern

    Rußpartikelfilter vor Erstzulassung eingebaut: keine steuerliche Förderung. Das gilt auch, wenn ein fabrikneues Fahrzeug werksseitig ohne Partikelfilter ausgeliefert wird, auf Veranlassung des Käufers aber mit einem solchen Filter nachgerüstet und anschließend erstmals zum Verkehr zugelassen wird.

    Warum ist das so?

    Der Grund: Es handelt sich nicht um eine nachträgliche technische Verbesserung. Und nur die ist nach § 3c Abs. 1 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes steuerbegünstigt.

    Nachträglich, meint der BFH in einem aktuellen Urteil, ist nur eine technische Verbesserung, die nach der Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr erfolgt. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes. Hintergrund: Die technische Verbesserung soll sich auf eine bereits dem Grunde nach entstandene Kraftfahrzeugsteuer auswirken. Dies setzt voraus, dass das Fahrzeug bereits zum Verkehr zugelassen wurde:confused:.
    Fazit: Der Kunde hätte sein neues Auto ohne Partikelfilter kaufen und anmelden müssen, und erst danach den Wagen mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen dürfen. Dass der Autokäufer von Anfang an umweltschonender unterwegs sein wollte, interessiert das Gesetz nicht (BFH, Urteil vom 13.8.2008, Az. II R 17/08).

    Da können wir alle glücklich sein, dass der Touareg nicht mehr ohne augeliefert wird.

    Gruß:winken:
    Niels