Dieselpartikelfilter

  • Hallo TDI-Fahrer,

    ist in Euren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung) ein serienmäßig eingebauter Rußfilter eingetragen ?

    Angeblich kommt es auf das Feld 22 an. Darin sollte stehen ob ein Fahrzeug mit Rußfilter
    ausgestattet ist oder nicht. Eintrag "PM 5".

    Gruß
    Ralf

  • Hallo Ralf,

    mein R5 ist EZ 29.12.06 und hat diesen Eintrag: "Stufe PM 5 ab Tag Erstzul."

    (zudem ist der DPF auch im Schild in der Reserveradmulde als Ausstattungskürzel aufgeführt).

  • Servus,



    jou, eingetragen: "Stufe PM 5 ab Tag Erstzul." :Applause:
    EZ: 04/07

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.





  • Jepp ich auch ,

    bei mir steht genau dort :

    "Stufe PM 5 ab Tag Erstzul."

    TDI R5 BJ 11 / 2006



    mfg

  • bei mir finde ich nix :(

    V6TDI Erstzul 12/2005

    und was heisst da jetzt ??


    Hat evtl. Auswirkungen zum Thema Strafsteuer für ÖKO-Autos.

    Wo steht denn dieser Eintrag genau.
    - in der Zulassungsbescheinigung Teil II
    - im Fahrzeugschein
    - Pos. Nr.?

    vielleicht kann jemand die Bescheinigung mit der Eintragung einscannen.

    Gerne auch per Fax; sende die Nummer dann an die PN.

    Danke für eure Mühe

    Gruß aus dem sonnigen Rosenheim,

    übrigens Glückwunsch ins Ländle zum Meistertitel.
    Grüsst mir Stuttgart und Nagold falls jemand von dort.

  • Servus,

    bei mir finde ich nix :(

    V6TDI Erstzul 12/2005

    und was heisst da jetzt ??



    Das heißt, Du wirst voll versteuert (16,64 EUR!)
    Mit Eintragung PM 5 nur 15,44 EUR!

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.




  • Position 22
    Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Servus,

    Servus,


    Das heißt, Du wirst voll versteuert (16,64 EUR!)
    Mit Eintragung PM 5 nur 15,44 EUR!



    so, ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht und mit Finanzamt und Zulassungsstellen telefoniert:

    Wenn der V6TDI vor dem 01.01.07 zugelassen wurde, also eine EZ vor diesem Datum hat und damit der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I vor diesem Datum ausgedruckt wurde, ist kein Vermerk bei Nr. 22 von wegen PM5.
    Ist der Teil I nach dem 01.01.07 ausgedruckt, steht der Eintrag drin und somit auch im Teil II.
    Jetzt kommt der Hammer:

    Da das Finanzamt bei der Steuerermäßigung nur auf die Mitteilung der Zulassungsbehörde reagiert, kann bei den zuerst genannten Fahrzeugen gar keine Einstufung nach 15,44 EUR erfolgen, da das Finanzamt nichts mitbekommt, da es ja auch nicht im Teil I/II steht und somit die Zulassungsstelle nichts meldet. Folglich wird der Dicke wegen vermeintlich "fehlender Partikelminderungstechnik" auf 16,64 EUR hochgesetzt.
    Da für die besagten Fahrzeuge aber die Einstufung PM5 gelten würde, wenn sie drin stände, kann man diese Eintragung nachholen:
    So weit, so gut, denkt man...aber:

    Aussage Zulassungsstelle: Herstellerbescheinigung von VW vorlegen mit Angabe der Fahrgestellnummer, dass das betreffende Fahrzeug einen werkseitigen DPF hat und dann kann der Eintrag unter 22 nachgeholt werden. Danach erfolgt die Information an das Finanzamt und die schicken dann den Änderungsbescheid zur nächsten Fälligkeit der Jahressumme raus.
    Wenn man sich jetzt überlegt, dass für den Leasingnehmer alleine das Herschicken des Teils I 10,--EUR kostet und dann noch die Eintragung dazu kommt, die auch extra bezahlt werden muss, kann man sich ausrechnen, das sich der Aufwand erst rentiert, wenn man das Fahrzeug mindestens noch ein Jahr in Gebrauch hat. :klopf:

    Ein Witz, was das für jeden einzelnen für ein Aufwand ist, um zu beweisen, das er umweltschonend(er) unterwegs ist...:zorn:

    Zumindest wissen wir jetzt, weshalb bei dem einen der Steuerbescheid auf 499,-- EUR ausfällt und bei den anderen "nur" 463,--EUR

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Hallo,

    jetzt noch einmal für mich als einfach strukturierten Menschen:

    Mein V6 TDI (EZ: 13.04.07) hat im Teil I unter Pkt. 22 PM5 ab Zulassung stehen

    Im Teil II finde ich diesen Eintrag aber nicht wieder ? ! (ausgestellt 28.03.07)

    Ich habe nun einen Steuerbescheid über 499 EUR erhalten (gegen den kann ich noch
    Einspruch erheben). Im Bescheid steht noch der Hinweis, falls der Zulassungs-
    behörde nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug mit Partikelminderungstechnik
    ausgerüstet ist, kann für das Fahrzeug ein günstigerer Steuersatz in Betracht
    kommen. Liegt das nun an VW, dass dieser Hinweis für das Finanzamt fehlt ?

    Also hat der Steueraufschlag von 1,20 EUR nichts mit dem Fahrzeuggewicht zu
    tun - oder ? Leergewicht: 2396 kg zul. Gesamtgewicht: 2945 kg.

    Danke für eine rasche Antwort

    Grüße
    Michael

    P.S.: Habe in den letzten 4 Jahren nicht einen Bescheid des Finanzamtes erhalten,
    den ich nicht erfolgreich angefochten habe. Teils einfachste Fehler. Wenn meine
    Mitarbeiter oder ich so arbeiten würden, wäre der Arbeitsplatz wohl stark gefährdet !

  • Servus,



    der Eintrag im Teil II ist auch nicht so wichtig, hauptsache, er ist überhaupt im Teil I drin. Trotzdem hat Deine Zulassungsstelle offensichtlich Dein Finanzamt nicht informiert. Ruf Deine Zulassungsstelle an, dass sie das tut und dann sollte das kein Problem sein.
    Ruf am besten auch Deinen Sachbearbeiter im Finanzamt (steht oben rechts auf Deinem Steuerbescheid) an und erklär ihm den Sachverhalt. Dann weiß er schon mal bescheid. Dann brauchst Du auch nicht anfechten, wenn die schnell sind in der Zulassungsstelle.
    Ist natürlich ärgerlich, dass Du Dich überhaupt darum kümmern musst...:klopf:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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  • Servus,

    [...]
    Also hat der Steueraufschlag von 1,20 EUR nichts mit dem Fahrzeuggewicht zu
    tun - oder ? Leergewicht: 2396 kg zul. Gesamtgewicht: 2945 kg.
    [...]



    tja, das habe ich im Moment auch noch nicht so ganz raus. Eigentlich fällt der Dicke aufgrund des zGG >2,5to durch und käme eigentlich gar nicht in Betracht (siehe Gesetzesauszug hier). Habe das auch noch nicht so ganz verifizieren können, aber ich will mich da mal mit meinem Finanzamt auf nen Kaffee treffen :zwinker:
    Nichts desto trotz können wir bei dem besagten Nachweis bei 15,44 EUR bleiben und das ist ja das wichtigste :Applause: .
    Lediglich die Tatsache, dass Du selbst in der Beweispflicht bist, halte ich für erbärmlich.:eek:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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  • Hey

    [...]Also hat der Steueraufschlag von 1,20 EUR nichts mit dem Fahrzeuggewicht zu
    tun [...]

    soweit ich weiß ist das so richtig.
    Im Zuge der Subventionierung der Nachrüst-DFP´s hat unsere Bundesregierung beschlossen, daß bei nicht nachgerüsteten Fzg die KFZ-Steuer eben um diese 1,20 € /100ccm steigt. Irgendwie muß die Subvention ja gegenfinanziert werden!

    Und bei der Steuergeschichte mit dem Fzg-Gewicht muß man wohl unterscheiden zwischen PKW und Nutzfahrzeug, Gewichtsbesteuerung und Umweltbesteuerung(Feinstaub) in Verbindung mit dem Kassenstand unseres Finanzministers sowie der Berücksichtigung von Sinn und Unsinn...........
    Kurz: Da blickt keiner mehr richtig durch!!! :confused: :confused:

  • Meinen Dicken habe ich gekauft, weil er eben einen PDF serienmäßig hat. Damit wirbt/warb schließlich auch VW; außerdem war die Anmeldung bei der Zulassungsstelle ein Bestandteil des Kaufvertrages; sollte diese nun "Fehlerhaft" durchgeführt worden sein, werde ich mal meinen :D beauftragen, dies im Sinne des Kaufvertrages zu überprüfen......

    ABER: wenn ich vom Bundesfinazmisisterium das aktuelle"Faltblatt" (s. Der Dicke und die Steuer ....ich weiß nicht, wie ich den Link einfügen kann ) betrachte, HABEN wir mit dem Dicken das Gewichtsproblem >2,5 to.

    Mal sehen, was die Finanzämter machen, wenn wir a) den Eintrag nicht haben und b) zu schwer sind?
    Ich sehe uns dann schon in EURO 0 und übrige eingestuft ( V6TDI=1187,40 Euro ):zorn:

  • Hallo Uli,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort ! Habe Heute mit dem Finanzamt
    telefoniert und deutlich gemacht, dass mein KFZ-Steuerbescheid nicht
    richtig sei. Daraufhin hat die Sachbearbeiterin gesagt, dass da wohl
    etwas an Informationen verloren gegangen ist. Sie kümmert sich darum.
    Ich brauche nicht in der KFZ-Zulassungsstelle anrufen. Immerhin ein
    Service, den ich bisher noch nicht kannte :zwinker: .

    Der Änderungsbescheid wird mir in nächster Zeit zugestellt. Ich warte
    einmal ab.

    Grüße
    Michael


    An Thomas: ist hier eigentlich das Leergewicht oder das zul. Gesamtgewicht von Bedeutung. Beim Leergewicht reicht es
    ja gerade noch (ausser bei der V10 )

  • Servus,

    [...]An Thomas: ist hier eigentlich das Leergewicht oder das zul. Gesamtgewicht von Bedeutung. Beim Leergewicht reicht es
    ja gerade noch (ausser bei der V10 )



    darf ich auch? :winken:

    siehe KLICK

    es gilt das zGG!

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.